Waren aus einem Drittland

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Waren aus einem Drittland, Wenn es sich nicht um eine Leistung hanbdelt, sondern um Waren aus einem Drittland
Hallo — bisher, so habe ich das mal gelernt, habe ich Rechnungen aus einem Drittland immer auf 3125 gebucht. Kam nicht allzu oft vor, meistens waren es in den letzten Jahren Ausgaben für Plugins, solche würde ich ja auch irgendwie zwischen Dienstleistung und Ware verorten, als virtuelles Produkt wohl tatsächlich eher eine Dienstleistung — !? Jetzt geht es aber um physische Waren und ich habe gelsen, es handele sich um einen Import und könne so gehen (https://www.iris-thomsen.de/kontenplan/aufwandskonten/drittland-wareneinkauf/): 3559 für steuerfreie Einfuhren und die Einfuhrumsatz auf 1588. Bloß, die Ware kommt ja einfach per Paketdienst… Und Lexoffice, das ich neuerdings verwende, bietet mir für Buchungen Drittländer betreffen sowieso nur „Fremdleistungen §13b Drittland” an, das wird dann im Hintergrund auf 3125 gebucht.

Ist das so okay?
Kann ich das so belassen?

Ich freue mich auf fachkundiges Feedback.
Dank und Gruß
Waren aus einem Drittland, IMPORT
[COLOR=#FF0033]Buchung der Einfuhrumsatzsteuer
[/COLOR]


Hallo
ein altbekanntes Problem - die EUSt!

[COLOR=#0033FF]rein aus praktischer Sicht:[/COLOR]
Waren-Importe unterliegen der deutschen Einfuhrumsatzsteuer (meist), nebst dem Zoll.
Diese kann und sollte [COLOR=#FF0033]nicht[/COLOR] automatisch mit einem Schlüssel gebucht werden bei Eintreffen der Ware,
sondern sollte manuell gebucht werden, WENN die Voraussetzungen dafür vorliegen. Voraussetzungen für die
Buchung als Einfuhrumsatzsteuer ist das Vorliegen einer Zoll-Bestätigung über die Bezahlung der EUSt, und diese
Bestätigung trifft oft später ein als die Ware selbst.

Der beschriebene Weg über:
[COLOR=#FF0033]3559 für steuerfreie Einfuhren (bei Warenlieferung)
1588 Einfuhrumsatz (manuell)[/COLOR]
ist im Grundsatz nicht schlecht, WENN sichergestellt ist, dass der 3559-Ausweis der EUSt in der UStVA auch richtig erfolgt
(sofern die UStVA automatisch generiert wird). Das kann man ja mit einer Testbuchung überprüfen!


§13b ist komplett falscher Weg!

Gruß
Patrick Jane
Bearbeitet: Patrick Jane - 09.11.2022 09:44:27
PJ
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