ich beziehe mich auf die letzte Aufgabe von Hakus. [color=#0000FF]Original Thread[/color] Da Hakus anscheinend eine Lösung gefunden hat, da er nicht weiter postet, und ich auch an der Lösung der Aufgabe interessiert bin, mache ich mal weiter.
Zur Erinnerung: Hakus schrieb:
Zitat
Folgender Fall:
1.Wir kaufen Waren (20000,- netto) auf Ziel (Rechnung). Bezugskosten (800,- netto) werden Bar bezahlt.
2.Die Hälfte der Ware muss wegen Mängel zurückgeschickt werden.
Muss ich da den kompletten buchungssatz umdrehen inkl der kasse und den bezugskosten, und jeweils die häfte der preise verbuchen?
3.Wir zahlen die rechnung aus 1 unter Abzug von Skonto?
Ab der 2.) Warenrücksendung geht es ja weiter:
In der Praxis würde ich mit dem Lieferanten vereinbaren, dass er mir entsprechend neue Ware schickt und die defekte Ware dann Retour geht auf seine Kosten. Wäre für beide Seiten das einfachste, da die Rechnung nicht korrigiert werden müsste. Aber wenn es dann sein soll, rechnen wir die defekte Ware raus:
Verbl. LuL 11.900 AN Warenaufwendungen 10.000 VST 1.900
Ist das so korrekt?
Zitat
3.Wir zahlen die rechnung aus 1 unter Abzug von Skonto?
Vor Hakus erster Korrektur standen hier 2% Skonto, damit rechne ich mal weiter! EDIT: Skonto habe ich nur vom Warenwert abgezogen und nicht von den Bezugskosten, da es Fixkosten sind. Und jetzt heißt es wir zahlen „die Rechnung aus 1…“?! Also doch den kompletten „Betrag“ und nicht den „Restbetrag“?
Bei Überweisung „REST-Rechnungsbetrag“, 2% Skonto würde ich so buchen: Verbl. LuL 11.900 AN Bank 11.662 VST 38,- erhaltene Skonti 200,-
Bei Überweisung „GESAMT-Rechnungsbetrag“, 2% Skonto würde ich so buchen: Verbl. LuL 23.800 AN Bank 23.324 VST 76,- erhaltene Skonti 400,-
1 .Warum hast du denn unten nochmal die ganze Rechnung gebucht ? Die erste Buchung mit den 11.900,- ist doch richtig,
2. Zu den Bezugskosten: Hier sind die Waren wahrscheinlich "ab Werk" geliefert worden von einem externen Speditionsunternehmen auf unsere Rechnung. Diese ist ja auch gleich von uns bezahlt worden und somit kann ich da auch kein Skonto mehr abziehen.
3. Ich würde immer die mangelhafte Ware bei Versendung an den Hersteller ausbuchen. Stell dir das mal in einer größeren Firma vor, da würde doch sonst keiner mehr durchsehen was jetzt neu und was zurückgeschickt wurde. Außerdem entspricht es auch den GoB
4. Nur noch so.... : Waren können entweder Aufwands- oder Bestandsorientiert verbucht werden. Hier hast du die Aufwandsorientierte Verbuchung gewählt, was denke ich auch richtig ist. Musst aber immer gut hinschauen in die Aufgabe, ob man da was "rauslesen" kann. Die klassischen IHK "IKR" Buchungen und Aufgaben sind eigentlich immer Bestandsorientiert.
1 .Warum hast du denn unten nochmal die ganze Rechnung gebucht ? Die erste Buchung mit den 11.900,- ist doch richtig,
Mich hat der Satz „Wir zahlen die rechnung aus 1 unter Abzug von Skonto?“ etwas irritiert. Da dachte ich mir buche mal beide Varianten, ist ja schließlich nur eine Aufgabe.
Zitat
4. Nur noch so.... : Waren können entweder Aufwands- oder Bestandsorientiert verbucht werden. Hier hast du die Aufwandsorientierte Verbuchung gewählt, was denke ich auch richtig ist. Musst aber immer gut hinschauen in die Aufgabe, ob man da was "rauslesen" kann. Die klassischen IHK "IKR" Buchungen und Aufgaben sind eigentlich immer Bestandsorientiert.
Hakus hatte in seiner ersten Buchung die Waren als Aufwand gebucht und ich habe so weiter gemacht. Ich muss zugeben, ich habe in diesem Moment nicht darüber nachgedacht ob nach der Aufwandskontenmethode oder Bestandskontenmethode zu buchen ist.
Auf dem Lehrgang sagte man uns nur so viel, das beides erlaubt ist und die Bestandskontenmethode würde bevorzugt, wenn die Ware länger im Betrieb verweilt.
Mittlerweile glaube ich zu wissen, dass dies aber auch von anderen Faktoren abhängig ist. Ob ich z.B. Bilanzierer oder EÜR bin. Bei einer EÜR würde ich möglichst die Aufwandskontenmethode bevorzugen, da ich ja keine Inventur machen muss.
Abschließend hätte ich da noch eine Frage. Ich werde ja auf jeden Fall eine korrigierte Rechnung von meinem Lieferanten benötigen, da ich ja die Hälfte der Ware zurücksende und die vorliegende Rechnung damit nicht mehr stimmt, oder?
das ist vollkommen richtig. Erst nach Erhalt der Gutschrift wird dann die Minderung der AHK, die Vorsteuerberichtigung sowie die entsprechende Reduzierung der Verbindlichkeit gebucht.
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