Warenwirtschaftsprogramm mit integrierter Zeiterfassung

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Warenwirtschaftsprogramm mit integrierter Zeiterfassung, welches Anlagenkonto + Abschreibung
Hallo Zusammen,

ich bins mal wieder mit einer Frage an Euch.

Ein Fräs- und Design Studio, für welches ich die Buchhaltung erstelle hat eingekauft.
Mir liegen mehrere Rechnungen vor. Im Gesamtpaket wurde ein Warenwirtschaftsprogramm mit intergrierter Zeiterfassung gekauft.
Hierfür liegen mir 3 Rechnungen vor:

1 Rechnung für
2 All-In-One-PC für die Zeiterfassung (pro PC unter 1000,00 €)
-> das sind ganz normale PC, die auch für etwas anderes genutzt werden könnten

1 Rechnung für
1 Software für das Warenwirtschaftsprogramm
5 Programmanpassungen + Inbetriebnahme
5 User-Lizenzen
-> das ist nun die Software mit den Lizenzen für die verschiedenen Arbeitsplätze

1 Rechnung für
2 Scanner für die Zeiterfassung (pro Scanner ca 250,00 €)
-> das sind Barcodescanner die an die o.g. PC´s angeschlossen werden.

ich bin mir nun nicht ganz schlüssig wie ich buchen soll.
Ich würde die Zeiterfassung und die Software gerne getrennt buchen.
Zeiterfassung auf BGA
Warenwirtschaftsprogramm auf Software
Abschreiben würde ich beides über 8 Jahre. Lt. Rücksprache mit dem zuständigen EDV´ler ist das ein sinnvoller Zeitraum.

Oder sollen die beiden PC´s und die Scanner auf PC Anlagen gebucht werden und das Warenwirtschaftsprogramm auf Software.
Die PC´s könnte ich auch über 3 Jahre abschreiben. Aber andererseits werden sie defenetiv länger halten, da ja nicht viel damit gearbeitet wird und zur Not auch nur die Festplatte ausgetauscht werden müsste.

Oder gibt es hierfür vielleicht eine ganz andere Lösung?

Falls jetzt noch jemand mitliest, wäre es super, wenn er/sie mir seine Gedanken mitteilen könnte.

Herzlichen Dank im Voraus
Sandra
Ich verstehe das Problem noch nicht!
Die Lizenzen (5-User und Produktlizenz für Warenwirtschafts-PGM+(5???) indiv. Anpassung+Inbetiebnahme(?)) --Immaterielle WG.
Die PC's auf BGA (Pool oder NDbetr.).
Die Scanner über betriebsgewöhnliche ND abschreiben (hier keine GWG, weil nicht selbständig nutzbar).
Wenn Du die Zeiterfassung (gemeint ist wohl die Lizenz der entsprechenden Software?) separat erfassen möchtest, muss sie auf Grund der vorliegenden Informationen einzeln bewertbar sein. Dies geht jedoch aus deiner Anfrage nicht hervor (...integr. Zeiterfassg.).
MfG
Bearbeitet: togi - 17.07.2012 14:55:33
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