Unternehmen A und Unternehmen B haben auf einer Messe einen gemeinsamen Stand. Beide Unternehmen gehören nicht zu einem Konzern oder haben sonst irgendwas miteinander zu tun, sind also völlig eigenständig.
Alle Rechnungen, die die Messe betreffen gehen nun an Unternehmen A und werden auch von Unternehmen A bezahlt. Eine Vereinbarung sieht nun vor, dass Unternehmen A eine Weiterberechnung an Unternehmen B in Höhe von 50% der Messekosten vornimmt. Unternehmen A stellt somit eine Rechnung an Unternehmen B aus.
Text der Rechnung:
Weiterberechnung der Messerkosten für Messe XY (anteilig 50% - siehe Aufstellung im Anhang)
Wie würdet Ihr diese Ausgangsrechnung buchen, wenn berücksichtigt werden soll, dass die ursprüngelichen Rechnungen für die Messe von Unternehmen A komplett auf das Konto MESSEKOSTEN (in diesem Fall somit € 10.000,00 netto) gebucht wurden, der eigentliche Kostenanteil für Unternehmen A jedoch nur € 5000,00 netto war (sprich auf dem Konto MESSEKOSTEN stehen jetzt eigentlich € 5000,00 netto zu viel)?
Ich hoffe man versteht was ich meine.... .... denn die Ausgangsrechnung der Weiterberechnung würde man ja eigentlich aus Sicht von Unternehmen A auf das Konto "sonstige Erlöse" buchen, aber wenn man sich dann z.B. eine GuV ansehen würde, dann wären ja auf dem Konto "Messekosten" zuviel.
ich würde die Weiterberechnung der Messekosten direkt vom Debitor an das Messekonto buchen. Da es ja kein sonstiger Erlös ist, sondern eine Minderung der Messekosten darstellt. Alternativ kann man auch Debitor gegen Erlös und danach Erlös gegen Debitor buchen. Allerdings bin ich keine Fachkraft, insofern bin ich mal auf weitere Antworten gespannt.
Die Meinung unseres Steuerberaters kenne ich dazu..... .... für ihn ist es erstmal ein "Erlöse" und gehört da auch dann hin.
Ich als Buchhalterin sehe es etwas anders. Es ist zwar ein "Erlös", schmälert aber auch gleichzeitig meine Messekosten, insofern würde ich es dort auch wieder hinbuchen. Mit meiner Kollegin bei der betreffenden Firma habe ich mich nun aber so geeinigt, dass wir ein extram Erlöskonto anlegen, so dass man firmenintern die Messekosten jeweils "korrigieren" kann für seine eigene interne Auswertungen. Da bei der Weiterberechnung ja die Steuer gesondert abgebildet wird und es sich somit um eine Umsatzsteuer handelt ist diese Lösung sicherlich die "richtigere"..... ....
Was sag ich immer.... viele Wege führen nach Rom.....
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