Werbeaktion für einen Kunden

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Werbeaktion für einen Kunden
Hallo  :wink1:

wie bucht man Aufwendungen für Promotionaktionen für einen Kunden.
Wir haben für einen unseren Kunden
- selber einige Promotionaktionen durchgeführt (einen Platz in der Stadt für die Aufstellung eines Werbestandes gemietet)
- eine andere Firma beauftragt (Flyer, Presseaktion - Erstellung von Pressetexten, Beratung)

Ob das Konto 5400 (Wareneingang 19 % Vorsteuer) ist oder 6600 (Werbekosten) oder 5900 (Fremdleistungen) oder 6303 (Fremdleistungen/Fremdarbeiten) oder? :D

Wir benutzen SKR04, aber wenn Sie mir ein Konto in SKR03 nennen, ich kann schon ein entsprechendes Konto in SKR03 finden.

Grüß

Tanja
Also Werbekosten klingt doch treffend und in dem Konto würde ich auch nachschauen, wenn ich etwas dazu suchen müsste.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
sroko schreibt:
Also Werbekosten klingt doch treffend
Ich dachte, Werbungskosten sollen wir nur dann benutzen, wenn es um unsere Aufwendungen geht. Und wenn alles für einen Kunden gemacht wird, soll schon was anderes benutzt werden.  Oder ist es ganz egal für wen, hauptsächlich - es geht um die Vermarktung und Bekanntmachung :?:
Hallo Glance,

also wir haben bei uns in der Firma mit 400 Mitarbeitern das Konto "Fremdleistungen" gar nicht.
Ich finde es auch so nicht sonderlich aussagekräftig um was es denn eigentlich geht.
ICh finde eine sachliche Trennung in Werbung, Putzmittel, Material, Entsorgung etc viel besser auch für eine eventuelle Kostenrechnung als einfach Fremdleistung.

Stell dir mal vor (als Beispiel) dein Chef möchte wissen wie viel ihr letztes Jahr für Promotion/Werbung ausgegeben habt, wie
schön ist es doch dann einfach auf das Konto "Werbung" zu schauen ;-)

Allerdings würde ich schon unterscheiden zwischen Werbe- und Werbungskosten.  ;)

Die Buchhaltung soll ordnungsgemäß sein, dass heißt für mich ich buche nicht z.b. Kopierpapier auf Kleingeräte oder
das KFZ auf Gebäude.

Deshalb ist imho Werbekosten für Werbung/Promotion völlig in Ordnung. Wenn ihr das trennen wollt von den eigenen und Fremdleistungen spricht hier auch nichts dagegen.

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 09.08.2011 23:30:30
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

vielen Dank für so gute Erklärung! Jetzt kann ich ruhig weiter buchen, noch eine Lücke ist ausgefüllt :-)
Zitat
sroko schreibt:
Allerdings würde ich schon unterscheiden zwischen Werbe- und Werbungskosten.
Die schwierige Deutsche Sprache  :oops:

P. S. Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Profi" sein soll ;-) , bin ich nur eine Bürokauffrau, die versucht ordnungsgemäß mit der Buchhaltung umzugehen  :D

Viele Grüße

Tanja
Bearbeitet: Glance - 09.08.2011 23:45:15
Seiten: 1
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