Wie buche ich laufende Kosten wie Büromiete und Handkosten?

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Wie buche ich laufende Kosten wie Büromiete und Handkosten?
Hallo,

muss ich beim Buchen von laufenden Kosten wie Büromiete und den Kosten für Handymiete, Telefonrechnung und Internetanschluss etwas besonderes beachten oder buche ich das ganz "normal". Welches Finanzkonto würdet ihr vorschlagen?

Muss ich diese Kosten jeden Monat erneut einbuchten oder kann ich, z.B: bei der Bürommiete, einfach den Jahresbetrag einmalig einbuchten?


Kurzer Background: ich bin Einzelunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung und habe ein Arbeitszimmer zuhause.

Besten Dank und vorweihnachtliche Grüße,
Felix
Zitat
Colibriinteractive schreibt:
Hallo,

muss ich beim Buchen von laufenden Kosten wie Büromiete und den Kosten für Handymiete, Telefonrechnung und Internetanschluss etwas besonderes beachten oder buche ich das ganz "normal".

Was ist "normal"?  :denk:

Zitat
Welches Finanzkonto würdet ihr vorschlagen?

Für welchen Kontenrahmen denn?

Zitat
Muss ich diese Kosten jeden Monat erneut einbuchten oder kann ich, z.B: bei der Bürommiete, einfach den Jahresbetrag einmalig einbuchten?

Monatlich!


Zitat
Kurzer Background: ich bin Einzelunternehmer mit Umsatzsteuerbefreiung

Wenn du § 19 UStG meinst, der ist nicht "umsatzsteuerbefreit"!

Zitat

und habe ein Arbeitszimmer zuhause.

Darunter verstehst du hoffentlich nicht "Büromiete"!  :o
Hallo,

mit "normal" meine ich dass ich es als reguläre Ausgabe einbuchte und nicht über einen "Sonderweg" wie z.B. ein neuer Rechner per Abschreibungsliste eingebucht wird. Sprich ich behandle diese Kosten wie den Kauf eines Bleistiftes (buchungstechnisch) nur dass ich eben ein anderes Finanzkonto wähle.

Ich bin nach §19 Abs. 1 UStG Umsatzsteuerbefreit - schreibe also auf meine Rechnungen keine Umsatzsteuer drauf und bekomme demnach auch keine vom Finanzamt wieder. Am Ende des Jahres gebe ich eine Gewinn/Verlustrechnung ab und zahle meine Steuern auf den Gewinn per Einkommenssteuer.

Das Arbeitszimmer ist ein separater Raum in der Wohnung den ich nur zum Arbeiten verwende und ihn daher prozentual nach Quadratmeter von der Warmmiete als Ausgaben geltend machen kann - soweit ich mich informiert habe.

Den Kontenrahmen weiß ich gerade nicht, würde wahrscheinlich Finanzkonto 4210 (Miete) für die Miete nehmen.

Passt das soweit?
Besten Dank :)
Zitat
Colibriinteractive schreibt:

mit "normal" meine ich dass ich es als reguläre Ausgabe einbuchte und nicht über einen "Sonderweg" wie z.B. ein neuer Rechner per Abschreibungsliste eingebucht wird.

Abschreibungsliste?  :denk:

Zitat

Sprich ich behandle diese Kosten wie den Kauf eines Bleistiftes (buchungstechnisch) nur dass ich eben ein anderes Finanzkonto wähle.

Wenn ich mal von einer EÜR ausgehe, ja!


Zitat
Ich bin nach §19 Abs. 1 UStG Umsatzsteuerbefreit - schreibe also auf meine Rechnungen keine Umsatzsteuer drauf und bekomme demnach auch keine vom Finanzamt wieder.

Nö, nicht befreit, sie wird nur nicht erhoben und einen USt-Erklärung musst du abgeben!

Zitat
Am Ende des Jahres gebe ich eine Gewinn/Verlustrechnung ab und zahle meine Steuern auf den Gewinn per Einkommenssteuer.

Auch hier wohl eher eine EÜR und keine GuV!

Zitat
Das Arbeitszimmer ist ein separater Raum in der Wohnung den ich nur zum Arbeiten verwende und ihn daher prozentual nach Quadratmeter von der Warmmiete als Ausgaben geltend machen kann - soweit ich mich informiert habe.

Ja!

Zitat
Den Kontenrahmen weiß ich gerade nicht, würde wahrscheinlich Finanzkonto 4210 (Miete) für die Miete nehmen.

Das gibt es zumindest!  ;)

Warum buchst du überhaupt, wo doch alles nach EÜR klingt?
Ach und bei Telefon und Internet wäre da noch die private Nutzungsentnahme!
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