Wie bucht man eine Reisebuchung als Reiseveranstalter?

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[ geschlossen ] Wie bucht man eine Reisebuchung als Reiseveranstalter?
Hallo,
ich hatte zwar zu diesem Thema anderes Thread. Leider habe ich dort meine Frage nicht klar genug  ausgedrückt. Wäre echt nett, wenn jemand mir helfen würde, weil ich inzwischen etwas verzweifelt bin. Der Fall ist auch speziell, weil es hier um ein Reiseveranstalter geht, nicht um ein Reisebüro. Daher ist meine Frage an Spezialisten in der Reisebranche: wie bucht Ihr die einzelnen Schritte einer Reisebuchung ohne USt., die wie folgt abläuft, und wann buche ich das ganze als Umsatz?

Ein Kunde bucht eine Reise bei uns. Die einzelnen Schritte sehen so aus:

1) Wir stellen eine Rechnung mit der Angabe der Anzahlung zahlbar bis Datum und Restpreis zahlbar bis Datum. Wenn ich sofort nach der Rechnungsausstellung dies als Umsatz buche, geht meiner Meinung nach nicht, weil die Leistung noch nicht erbracht ist.

2) Der Kunde überweist die Anzahlung. Bank an Verbindlichkeit (wegen noch nicht erbrachten Leistung)? Und dazu das Debitorenkonto? Oder Bank an Debitor?

3) Der Kunde überweist den Restpreis. Bank an Verbindlichkeit?

4) Wir händigen die Reiseunterlagen aus.

5) Die Reise findet statt bzw. die Leistung wird erbracht.

Manchmal ist es auch so, daß die Buchung, Rechnungsausstellung und Anzahlung z.B. im Dezember passiert und die Restzahlung auch Leistungserbringung im nächsten Jahr stattfindet. Muß ich in diesem Fall auf etwas achten?

Ich bedanke mich im Voraus!

VG
Doreen
Hallo doreen,

vielleicht kann ich dir auch als Außenstehende des Reisegewerbes helfen  :)

1) Anzahlung
Bank an erhaltene Anzahlungen und USt

2. Verbuchung des Warenverkaufs
erhaltene Anzahlungen und Forderungen an Umsatzerlöse und USt

Achtung: Die USt wird vom endgültigen Rechnungsbetrag gekürzt um die Anzahlung berechnet!

3. Restbetrag
Bank an Forderungen
Hallo Neele,

mir ist etwas unklar, wann ich den Schritt 2 durchführen muß und warum das eine Forderung ist? Die Leistung erbringe ich viel später. D.h., kann ich die Anzahlung und den Restbetrag als Umsatz bzw. Forderung betrachten?

Vielen Dank!
Doreen
Hallo doreen,

ich schreibs noch ein bisschen ausführlicher auf  :)
ich versuchs mal an einem Beispiel:

Ein Kunde zahlt von einem Bruttopreis von 11900€ die Summe 5950€ (brutto) an.
Später begleicht er die Rechnung.

1.) Verbuchen der Anzahlung des Kunden
[list]Bank 5950€ an erh. Anzahlung 5000€ [/list:u]
[list]an USt 950 €[/list:u]

2. Buchen der Rechnung
[list]Ford. 11900€ an Erlöse 10000€[/list:u]
[list]an USt 1900€[/list:u]

3.Erhaltene Anzahlung auflösen
[list]Erhaltene Anz. 5000e[/list:u]
[list]USt 950€ an Ford. 5950€[/list:u]

4. Bezahlung des Restbetrages
[list]Bank 5950€ an Ford. 5950€[/list:u]

Ist das so besser nachvollziehbar?

Liebe Grüße,
Neele
Hallo Neele,

danke für die schnelle Antwort.

Bei Deinem Vorschlag habe ich immer noch offene Fragen:
- Warum betrachtest Du das Ganze als Forderung? Ich habe gar keine Leistung dem Kunden geliefert, auch nicht bei der Bezahlung des Restbetrages. Ich vermutete eher, daß es eine Verbindlichkeit ist, da ich das Geld vom Kunden genommen habe und noch nichts dafür geleistet habe.
- Passiert Schritt 2 und 3 zeitlich mit dem Schritt 4 zusammen?
- Wenn ich die Bezahlung vor der Erbringung der Leistung als Umsatz betrachte, habe ich z.B. folgenden fraglichen Fall: Jemand bucht eine Reiseleistung im November 2008 und bezahlt auch im Dezember. Die Reiseleistung soll im März stattfinden. Aber er storniert im Februar 2009. Ich habe schon meinen Umsatz vom 2008 versteuert, obwohl ich dem Kunden das Geld zurückzahlen mußte. D.h., ich habe für das Geld Steuer bezahlt, was ich nicht beibehalten habe. Wie könnte man in diesem Fall vorgehen?

Viele Grüße
Doreen
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