Wie kontiere ich richtig? SKR 04

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Wie kontiere ich richtig? SKR 04, Leistungsdatum(Monat) weicht von Rechnungsdatum ab
Ich habe folgende Fragen:  :?:
Umsatzsteuervoranmeldungen werden monatlich erstellt:
Wie ist die Buchung bei Quartalsrechnungen oder monatsübergreifende Rechnungen?
Folgende Beispiele bei Sollversteuerung, Buchungen mit SKR 04:
Eingangsrechnung:
01. Rechnungsdatum 15.02.2018; Leistungszeitraum I. Quartal 2018 (z. B. Telekom, das ist dann eine Rechnung für Januar, Februar, März)
     Frage: Komplett buchen im Februar, inkl. Vorsteuer oder aufteilen auf die jeweiligen Monate und dort dann Vorsteuer?
02. Rechnungsdatum 20.06.2018; Leistungsdatum I. Quartal 2018 (z. B. Sammelrechnung Großmarkt)
     Frage: Komplett buchen im Juni mit Vorsteuer oder ins I. Quartal mit Vorsteuer (wenn das, dann wann, 31.03.?)
Ausgangsrechnung:
01. Rechnungsdatum 05.06.2018; Leistungszeitraum 15.05.2018-25.05.2018
     Frage: Wann als Einnahme verbuchen und Umsatzsteuer abführen? Tag der Rechnungsstellung  oder im Leistungsmonat, also dann im Juni, obwohl da noch keine Rechnung geschrieben ist?
02. Rechnungsdatum 05.06.2018; Leistungszeitraum 25.05.2018-05.06.2018
     Frage: Einnahme buchen und Umsatzsteuer abführen im Juni (Rechnungsdatum) oder aufteilen auf Mai und Juni?

Wenn ich da eine konkrete Hilfe oder Anleitung haben könnte, wäre ich dankbar.
Hallo Renihoch,

also zur Ausgangsrechnung:

Ich verbuche soetwas immer im Leistungsmonat (also Mai), als RG-Datum erfasse ich den letzten Tag im Monat (also 31.05.18).

Zur Eingangsrechnung:
Also, ich schaue auf den Betrag, ist er hoch, wird die Rechnung gesplittet, ist er relativ niedrig verbuche ich es im laufenden Monat. ABER ist immer von Firma zu Firma unterschiedlich und man sollte den Aufwand im Auge behalten. Wenn du eine 100 € Rechnung aufbröseln muss, steht es in keinem Verhältnis. Und es kommt auch darauf an wie genau die monatliche BWA sein soll.

Hoffe du kannst mit meiner Antwort was anfangen.  :)

:wink1:
:wink1: Hallo ElyBely,

Zitat
ElyBely schreibt:
Ich verbuche soetwas immer im Leistungsmonat (also Mai), als RG-Datum erfasse ich den letzten Tag im Monat (also 31.05.18).

Ehrlich jetzt?
Und dann stimmt die Umsatzsteuer-Voranmeldung?  :denk:

Der Erlös mag ja dem Monat Mai korrekterweise zugeordnet werden, doch die Umsatzsteuer ist doch m.W. erst mit Rechnungsstellung (in diesem Fall Juni ) fällig?

VG, Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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