Wie mit Differenz zwischen Rechnung und Lastschrift umgehen

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Wie mit Differenz zwischen Rechnung und Lastschrift umgehen
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Gewerbe (Umsatzsteuerpflichtig und Ist-Versteuerung). Meine Buchführung habe ich bisher immer im Excel gemacht und entsprechend dann die Werte in Elster (Vorsteueranmeldung, Umsatzsteuererklärung, EÜR) übertragen.

Im letzten Quartal sind mir aber folgende Sachen passiert:

1. Ich habe eine Rechnung von 80,81 erhalten, es wurden aber vom Konto nur 80,80 abgebucht. Einmal sogar 10 Cent Abweichung zwischen Rechnung und Lastschrift. Wie geht man mit sowas um? Ich buche natürlich das, was "real" vom Konto abgezogen wurde. Wie geht man aber mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer um?


2. Ähnlicher Fall: Ich kaufe was über Ebay. Kaufpreis 210,25. Da mir Paypal bezahlt (und vom Konto abgebucht) gewährt Ebay manchmal einen Rabatt, bzw. Gutschein. Vom Konto wird dann real "189,22" abgebucht, die Rechnung vom Verkäufer bezieht sich aber auf die 210,25€. Wie geht man hier um, vor allem wieder wegen der Umsatzsteuer.

Viele Grüße
Also für den Steuerabzug hast du ja eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer. Das würde ich hier mal als Grundlage nehmen. Das ändert am Vorsteuerabzug nichts, der Beleg mit Steuerausweis zählt bei der EÜR.

Das gilt auch für den anderen Fall mit Paypal Rabatt oder Gutschrift. Da musst du dann abwägen, ob der Grund betrieblich ist oder nicht und je nach Höhe.
Im Zweifel würde ich die Vorsteuer voll geltend machen und die 21 EUR als sonstigen betrieblichen Ertrag behandeln. Erscheint mir im Gesamtkontext aber auch sehr päbstlich. Ich würde dem wahrscheinlich gar keine Beachtung schenken. Das sind aber persönliche Abwägungs- und Gewissensfragen, da kann ich dir nicht wirklich helfen.  ;)
Soweit das tatsächlich gezahlte Entgelt unter dem vereinbarten (und in Rechnung gestellten) liegt, ist eine Berichtigung der Vorsteuer nach § 17 UStG vorzunehmen, d.h. die Vorsteuer ist anteilig zu mindern. Einfach den Vorsteuerbetrag aus der Rechnung zu ziehen, ist nicht zulässig.

Im ersten Fall wird das keine praktischen Auswirkungen haben; im zweiten aber schon, wenn auch nur geringfügig.
Zitat
Ähnlicher Fall: Ich kaufe was über Ebay. Kaufpreis 210,25. Da mir Paypal bezahlt (und vom Konto abgebucht) gewährt Ebay manchmal einen Rabatt, bzw. Gutschein. Vom Konto wird dann real "189,22" abgebucht, die Rechnung vom Verkäufer bezieht sich aber auf die 210,25€. Wie geht man hier um, vor allem wieder wegen der Umsatzsteuer.

Viele Grüße

zb erhaltene rabatte 19%

würdest du ein buchhaltungsprogramm nutzen, könntest du das einfach
berichtigen, ohne größere basteleien.
für dich sind diese rabatte als ertrag zu buchen, d.h. die steuer muss hier
um 3,36 € berichtigt werden.
bei den 10cent fällt nur 1cent steuer an. das ist unerheblich.
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