Wie Umsatzsteuer bei Verrechnung buchen?

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Wie Umsatzsteuer bei Verrechnung buchen?
Hallo!

Ich bin relativ neu "im Geschäft" und habe mich im April nebenberuflich selbständig gemacht.
Bei meiner Hauptanstellung konnten über die letzten Jahre leider ab und zu Gehälter nicht oder
nur unvollständig gezahlt werden. Am Ende waren es insgesamt ca. 12.000 €.
Um das Ganze gütlich zu regeln, habe ich meinem Chef angeboten einen Teilbereich der Firma
zu übernehmen und nebenberuflich selbständig weiterzuführen. Damit hatte ich schon lange geliebäugelt; daher hat sich das angeboten.
Er wollte dafür 10.000 € haben, die wir natürlich mit meinen offenen Forderungen verrechnet haben.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Mein Chef wollte das Ganze korrekt abwickeln. Er hat also eine Rechnung über 10.000 €
an mich ausgestellt, inkl. MwSt 19%, zusammen also 11.900 €.
Darunter der Satz, dass die Rechnung mit meinen Forderungen verrechnet wird und damit als beglichen gilt.
Wie tippe ich diese Rechnung jetzt in mein Buchhaltungsprogramm ein? Unter "Sonstige Betriebliche Aufwendungen"?
Und was ist dann mit der MwSt? Diese habe ich ja nie wirklich bezahlt. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung würde sie ja
dann aber mitberechnet werden. Oder ist die ganze Vorgehensweise nicht richtig? Noch ist nichts gebucht und könnte
daher einfach korrigiert werden..

Sorry falls das eine blöde Frage ist, aber ich muß mich in das Thema erst noch eindenken...

Danke für jeden Hinweis!
Zitat
Hans78 schreibt:
regeln, habe ich meinem Chef angeboten einen Teilbereich der Firma
zu übernehmen und nebenberuflich selbständig weiterzuführen

D.H.du kaufst einen Teil der Firma für 10.000 Euro? Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
Hallo und danke für die Antwort,

sorry das hätte ich vielleicht genauer beschreiben sollen.
Also es handelt sich dabei um Kunden, die ich "abgekauft" habe, und die ich in Zukunft
bedienen werde. Es geht um eine Dienstleistung die ich bei den Kunden erbringe.
Ich glaube sowas nennt sich "Asset Deal".
Ich weiß jetzt halt nicht, ob eine Rechnung da der richtige Weg ist, oder ob man
sowas eher z.B. mit einer Quittung macht..
(Das ganze ist natürlich vertraglich geregelt.) Es geht jetzt nur um die formal korrekte Abwicklung.
Zitat
Hans78 schreibt:
m das Ganze gütlich zu regeln, habe ich meinem Chef angeboten einen Teilbereich der Firma
zu übernehmen und nebenberuflich selbständig weiterzuführen.

Es könnte sich zum eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen handeln. In diesem Fall wäre die in der Rechnung offen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehbar.
Zitat
gustav schreibt:
Es könnte sich zum eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen handeln. I
Bei einem Teil des Betriebes sicherlich nicht!
Aber: es sind keine Aufwendungen, sondern Anschaffungskosten für deinen "Betrieb". Deshalb hat ja @Macaslaut gefragt, wie sich der Betrag zusammensetzt. Du hast ja einzelne Vermögensgegenstände damit erworben.
Die Buchungen hängen wesentlich davon ab, was du nun konkret erworben hast und zum anderen, ob du selber umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht.
Zitat
sogehts schreibt:
Bei einem Teil des Betriebes sicherlich nicht!

Aber sicherlich doch. Auch die Übertragung eines Teilvermögens kann die Voraussetzungen einer GiG erfüllen. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, das dem Erwerber die Fortführung einer bisher vom Veräußerer ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit ermöglicht.
Danke!

Also ich bin umsatzsteuerpflichtig.
Erworben habe ich wie gesagt einen Kundenstamm (Privatkunden).
Die größeren Geschäftskunden verbleiben in der Firma meines Chefs. Mit denen
habe ich nicht zu tun.
Mit den Kunden schließe ich dann Serviceverträge ab.
Gegenstände/Maschinen oder Ähnliches wurde nicht erworben.
Wüßte jetzt nicht wie ich das anders beschreiben soll.

Zitat
Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, das dem Erwerber die Fortführung einer bisher vom Veräußerer ausgeübten unternehmerischen Tätigkeit ermöglicht.

Ich denke das trifft es ganz gut..
Zitat
Hans78 schreibt:
Es geht um eine Dienstleistung die ich bei den Kunden erbringe.
Ich glaube sowas nennt sich "Asset Deal".

Eben, es geht um eine Dienstleistung und nicht um ein Asset Deal. Du hast keine Assets erworben. Und keinen Firmenwert. Dein erster  Vorschlag war richtig, die 10.000 Euro gehören in den Aufwand.( entweder SBA oder ein spezielles Konto dafür anlegen). Die Vorsteuer kriegst du zurück, es spielt keine Rolle, ob du sie zahlst oder nicht. Die einzige Frage- wie du die Forderungen gegen deinen Chef in deine neue Firma einlegst. Die Forderung hast du als Privat Person. M.E.  wäre es aber möglich diese Forderung als Einlage zu buchen.
Bearbeitet: Macaslaut - 31.05.2021 12:52:51
Hallo und vielen Dank für dein Antwort Macaslaut.

Zur Info, ich habe von dem ganzen Buchhaltungskram noch wenig Ahnung.
Ich will ja als Einzelunternehmer auch nur eine einfache EÜR machen; keine doppelte Buchführung.
Daher ist mir deine Ausführung nicht ganz klar. Vor allem das

Zitat
.( entweder SBA oder ein spezielles Konto dafür anlegen). Die Vorsteuer kriegst du zurück, es spielt keine Rolle, ob du sie zahlst oder nicht. Die einzige Frage- wie du die Forderungen gegen deinen Chef in deine neue Firma einlegst. Die Forderung hast du als Privat Person. M.E.  wäre es aber möglich diese Forderung als Einlage zu buchen.

sagt mir nicht wirklich viel.
Ich nutze die Software "Papierkram" dafür.
Da sieht das so aus wie in dem beigefügten Bild. + sind Einnahmenbelege, - Ausgabenbelege.
Die Frage ist, ob das da richtig ist (bei sonstige betriebliche Aufwendungen).
Es ist ja eine Ausgabe die ich für den Betrieb getätigt habe.

Zitat
Hans78 schreibt:
Erworben habe ich wie gesagt einen Kundenstamm

Mit dieser Information lässt sich sicher sagen, dass es sich nicht um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt (vgl. BFH vom 11.11.2009, V B 46/09). Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer ist somit grundsätzlich abzugsfähig.
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