Guten Abend!
Die Deutsche Post liefert auch Briefmarken auf Wunsch. Neben den Briefmarken, die von der Umsatzsteuer befreit sind, ist auf der Rechnung auch noch ein Posten für die Versandkosten enthalten, auf den eine Umsatzsteuer i. H. v. 19 Prozent anfällt, die ich als Vorsteuer geltend machen möchte.
Meine Frage ist nun, wie ich den "Geschäftsvorfall" im SKR03 bei EÜR korrekt verbuche. Buche ich beide Posten (Briefmarken und Versandkosten) per Splittbuchung auf das gleiche Konto (4910) mit unterschiedlichen Umsatzsteuerschlüsseln oder buche ich die Versandkosten auf ein separates Konto (wenn ja, welches)?
Bei anderen Geschäftsvorfällen werden die Versandkosten direkt mit auf das Aufwandskonto (Bürobedarf o. ä.) gebucht. In der Regel sind sowohl die eigentliche Ausgabe als auch die Lieferung umsatzsteuerpflichtig. Nur in dem o. g. Fall bin ich mir unsicher und hoffe, daß mir ein "alter Hase" ein Tipp geben kann, was in dem Fall üblich ist.
Grüße
Franz
Die Deutsche Post liefert auch Briefmarken auf Wunsch. Neben den Briefmarken, die von der Umsatzsteuer befreit sind, ist auf der Rechnung auch noch ein Posten für die Versandkosten enthalten, auf den eine Umsatzsteuer i. H. v. 19 Prozent anfällt, die ich als Vorsteuer geltend machen möchte.
Meine Frage ist nun, wie ich den "Geschäftsvorfall" im SKR03 bei EÜR korrekt verbuche. Buche ich beide Posten (Briefmarken und Versandkosten) per Splittbuchung auf das gleiche Konto (4910) mit unterschiedlichen Umsatzsteuerschlüsseln oder buche ich die Versandkosten auf ein separates Konto (wenn ja, welches)?
Bei anderen Geschäftsvorfällen werden die Versandkosten direkt mit auf das Aufwandskonto (Bürobedarf o. ä.) gebucht. In der Regel sind sowohl die eigentliche Ausgabe als auch die Lieferung umsatzsteuerpflichtig. Nur in dem o. g. Fall bin ich mir unsicher und hoffe, daß mir ein "alter Hase" ein Tipp geben kann, was in dem Fall üblich ist.
Grüße
Franz