Wie wertberichtigte Forderungen ausbuchen / Forderungsverlust ?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Wie wertberichtigte Forderungen ausbuchen / Forderungsverlust ?, Unterschiedliche Behandlung nach IFRS ?
Hallo zusammen,

per 31.12.2010 ist eine Forderungen in voller Höhe zu 100 GE wertberichtigt.

- EWB an Forderung

Per 31.12.2011 ist die Forderung uneinbringlich.

- Forderung an EWB
- Forderungsverlust an Forderung

Stimmt ihr dem zu ? Gibt es andere Möglichkeiten der Darstellung insbesondere nach IFRS ?

Wie schaut es aus mit einer Auflösung der EWB (Ertrag aus EWB) und dann die Buchung des Forderungsverlust (und dann noch saldiert) ?
Hallo Markus,

hast du schon eine Lösung gefunden?

Ich habe mich nicht wirklich an das Thema herangewagt, weil du mit IFRS hantierst  ;)
Aber das Ergebnis interessiert mich schon!

Ich bin mir nicht sicher, ob dir vllt. der Artikel Buchen von Einzelwertberichtigungen weiterhilft.

MfG
M.
Hallo Mjolnir,

der unter "Buchung von Einzelwertberichtigungen" beschriebene Weg ist der schulbuchmäßige. Zwischen HGB und IFRS bestehen keine Abweichungen in der Handhabung.

IFRS (wie auch HGB) unterscheidet Direktabschreibung und Wertberichtigung.

Direktabschreibung heißt ich buche die Forderung sofort aus, weil ich weiß, dass sie uneinbringlich ist.
Wertberichtigung ist die unter obigem Link beschriebene Vorgehensweise.

Zu meiner Fragestellung:

Die Buchungen stellen sich über die Jahre verteilt wie folgt dar:

Jahr 1 Buchungssatz
1. Forderungen aus LuL an Umsatzerlöse (30)

Jahr 2 Buchungssatz
2. zweifelhafte Forderungen an Forderungen LuL (30)
3. Zuführung EWB an EWB von Forderungen (30)

Jahr 3 Buchungssatz
4. Abschreibung auf Forderungen an zweifelhafte Forderungen (30)
JAP 5. EWB von Forderungen an Auflösung EWB (30)

Auswirkungen die GuV:

Jahr 1   Umsatzerlöse von -30
Jahr 2   Sonstiger Aufwand durch Zuführung in die EWB 30
Jahr 3   Abschreibung auf Forderungen von 30
             Sonsiger Ertrag durch Auflösung EWB von -30

Damit habe ich also eine Aufblähung der GuV.
[COLOR=#FF0033]Ich habe ein Praxisbeispiel gesehen, nach welchem einfach die Forderungen aus LuL (Nebenbuch) mit dem Konto EWB von Forderungen (Aktiva) ausgebucht wurden. Einen GuV Effekt gab es keinen; und damit auch keine Aufblähung der GuV.

Stellt sich die Frage ob diese (zweite) Vorgehensweise korrekt und mit HGB vereinbar ist.[/COLOR]
Hallo,

hm, wirklich interessante Frage, auf die ich leider auch keine Antwort habe. Mich hat diese komplizierte Buchungsweise auch immer gewundert.

Gruß, Buchi
Zitat
loriander schreibt:
Damit habe ich also eine Aufblähung der GuV.
Ich habe ein Praxisbeispiel gesehen, nach welchem einfach die Forderungen aus LuL (Nebenbuch) mit dem Konto EWB von Forderungen (Aktiva) ausgebucht wurden. Einen GuV Effekt gab es keinen; und damit auch keine Aufblähung der GuV.

Stellt sich die Frage ob diese (zweite) Vorgehensweise korrekt und mit HGB vereinbar ist.

Also im HGB steht ja dazu konkret "wie buche ich eine EWB" nichts, somit kann man imho auch nicht gegen das HGB verstoßen, wenn man so bucht wie in deinem letztem Beispiel.
Allenfalls könnte es man gegen das "theoretische Geflecht" der GoB´s verstoßen, die aber nirgendwo alle konkret
festgeschrieben sind, sondern die sich aus der "herrschenden" Meinung+HGB bilden und auch sich auch wandeln können
im Laufe der Jahre.
Wichtig ist hier wohl das Vorsichtsprinzip und das man vorsichtig bewertet und auch nachvollziehbar bucht.

Wir buchen z.B gar keine EWB, bei uns steht der Posten einfach oder wird ausgebucht. Aber wir haben auch keine Umsatzsteuer.  (Unsere Software läßt solche Buchungen auch gar nicht zu aus unserem Forderungsverwaltungsprogramm,
händische Buchungen wären viel zu kompliziert und zeitaufwendig)
Wir werden jedes Jahr durch Wirtschaftsprüfer kontrolliert und auch durch das Finanzamt und es gab noch keine
Beanstandungen.

Der Posten EWB wird ja auch in der Bilanz selbst nicht ausgewiesen, sondern nur saldiert.

Imho gilt hier auch ein bischen: Schule ist Schule und Praxis ist Praxis.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 04.05.2012 12:50:30
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Dein Praxisbeispiel ist grundsätzlich korrekt und entspricht im Übrigen auch der Vorgehensweise in der Theorie ( vgl. z.B. Bornhofen oder Deitermann).

Allerdings sollte man aus der Gründen der Klarheit ( GoB ) zunächst die ausfallende Forderung immer von den einwandfreien Forderungen trennen. Diese Umbuchung erfolgte in deinem Praxisbeispiel leider nicht.
Erst im zweiten Schritt erfolgt dann die Abschreibung; entweder direkt oder indirekt. In deinem Beispiel verwendest du das Konto EWB, du schreibst also indirekt ab.
Und darin liegt auch der Knackpunkt. Mit dem Buchsatz Zuführung EWB an EWB auf Forderungen hast du bereits eine Abschreibung vorgenommen und damit den Gebot der vorsichtigen Bewertung entsprochen.
Mit deinem 4. Buchungssatz schreibst du nochmal ab ! Das kann aber denklogisch nicht richtig sein und zwingt dich natürlich zu Buchungssatz 5. Diesen machst du aber nur als Korrektur zu deinem Buchungssatz 4 und nicht etwa, weil du tatsächlich einen Ertrag erzielt hast. Das ist überflüssig, und wird auch nicht vom HGB gefordert.

Hinweis:
In der Bilanz wird nur der geminderte Forderungsbestand ausgewiesen; auf den Konten Forderungen LuL und zweifelhafte Fordeungen. Denn das handelsrechtliche Gliederungsschema der Bilanz nach § 266 HGB kennt keine Wertberichtigung.

Ob man nach IFRS genauso bewertet kann ich nicht sicher sagen. Insbesondere, ob du überhaupt abschreiben darfst. Nach IFRS wird ja bekanntlich nicht so vorsichtig bewertet. Sollte eine Abschreibung deiner Forderung auch nach IFRS auch möglich sein, kannst du dies genau so behandeln wie nach HGB. Aber das hast du ja selbst oben schon geschrieben  ;) .

MfG

Aza
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter*in
Das Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) ist die weltweit größte Forschungs­einrichtung zur Allgemeinen Relativitäts­theorie und darüber hinausgehenden Themen. Das Institut befindet sich in Potsdam‑Golm und in Hannover. Mehr Infos >>

WEG-Buchhalter (m/w/d)
Für unseren Kunden, ansässig im Großraum Stuttgart, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen WEG-Buchhalter (m/w/d). Unser Kunde deckt alle Leistungen rund um die Immobilie ab. Dabei zeichnet er sich mit einer lang­jährigen Firmen­geschichte und als Familienunternehmen mit flachen H... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung und Budgetplanung/-überwachung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verantwortungsbewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf für ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>