Zahlartgebühr

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Zahlartgebühr
Hallo,

ich brauche mal wieder Hilfe..

Ich habe eine Rechnung, bei der uns zusätzlich zu Aufwand und Versand Gebühren für unsere Zahlungsart berechnet wurden (weil wir per Rechnung statt Vorkasse bezahlt haben...).

Buche ich diese Gebühren extra und wenn ja wohin, oder kommen die mit in den Aufwand?

Vielen Dank!
Moin,

bei SKR 03 kannst du auch 4970, Nebenkosten des Geldverkehrs nehmen. Da es sich aber nur um einen minimalen Betrag geht, kannst auch mit der Rechnung zusammen buchen.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Ich hab es jetzt mit unter den eigentlichen Rechnungsaufwand verbucht.
War mir anfänglich nicht sicher, ob so eine Gebühr auch zu den Nebenkosten des Geldverkehrs zu zählen ist. Die Frage ist wahrscheinlich immer, inwiefern das Sinn macht, die einzelnen Rechnungspositionen zu unterteilen oder nicht, oder?
Manchmal ist man ja gesetzlich zur Unterteilung verpflichtet, bsw. bei verschiedenen Steuersätzen. Zumal muss deine Buchhaltung ja den GoB entsprechen, du kannst also nicht nur 1 Aufwandskonto haben ;).

Aber es auch immer die Wesentlichkeit im Blick behalten werden, es macht keinen Sinn 24 Cent von Bürobedarf auf Betriebsbedarf umzubuchen...
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Nur ein Aufwandskonto habe ich auch nicht vor  ;) Ich schaue schon, dass ich aufwandsgerecht buche. Aber manchmal hat man so Kleinkram für ein paar Euro, wo man sich fragt, ob sich da wirklich eine Aufteilung lohnt bzw. ob man das nicht eher als "Nebenleistung" (wie z.B. Versandkosten) der Hauptleistung betrachten kann und diese dann dem eigentlichen Aufwand zurechnet. Dafür muss man erst ein Gespür bekommen.

Aber die Frage ist ja auch, was es mir bringt, z.B. 1,50€ Zahlartgebühr als Nebenkosten des Geldverkehrs auszuweisen? Das würde meiner Meinung nach ja nur was bringen, wenn ich diese Gebühr öfters zahlen muss, um z.B. einen Überblick über die Kosten zu haben.
Das Konto braucht man ja auch nur bei den Bankbuchungen wirklich, da sonst die Buchungen nicht aufgehen, wenn dort Gebühren drauf sind usw.

Es gibt halt Sachen die muss man aufteilen, siehe auch Gliederung Bilanz/GuV gem HGB oder gem. Steuergesetzen
dann gibt es Sachen die sollte man aufteilen, da es sonst ein Haufen Arbeit macht diese am Jahresende wieder auszusortieren  :evil:

Und dann gibt es tausend "kann" man aufteile , je nach Lust und Zeit und "Informationswahnsinn" des Firmeninhabers/Geschäftsführers.
z.B.  die Aufteilung auf Kostenstellen des gekauften Toilettenpapiers und Wasserverbrauchs auf Basis der Stempeluhr  :green:
Alles ist möglich....
Bearbeitet: sroko - 21.10.2015 16:02:52
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Gerade bei Zinsen den den anfallenden Gebühren sollte schon sauber getrennt werden. Hieraus ergeben sich eventuell ja später steuerrechtliche Konsequenzen, bspw. Hinzurechnung von Zinsen.

Manchmal sieht man Buchhaltungen, in denen alle Dispozinsen auf Nebenkosten des Geldverkehrs gebucht werden :schüttel:
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Ja das macht halt auch einen guten Buchhalter aus, der weiß was erforderlich/Trennungen notwendig ist für HGB und auch z.B. KSt und GewSt.

Es macht auch Sinn sich das Formular EÜR z.B. mal anzusehen, (vorher = was ist gefordert ?) bevor man das ganze Jahr igendetwas bucht  ;)
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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