Heute geht es um die Investitionszulage, speziell um die beiden Ausschnitten:
"Um eine Errichtung einer Betriebsstätte handelt es sich auch, wenn eine aufgegebene Betriebsstätte an einer anderen Stelle neu angesiedelt wird."
"Die Übernahme eines Betriebs, der geschlossen worden ist oder ohne die Übernahme ge-schlossen worden wäre, gilt ebenfalls als Erstinvestitionsvorhaben, wenn die Übernahme durch einen unabhängigen Investor erfolgt. Da allerdings ausschließlich der Erwerb von un-mittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten zum Erstinvestitionsvorhaben zählt, ist die Übernahme des Betriebs als solches für die Investitionszulage nicht von Bedeu-tung."
Wie ist das mit der geschlossenen Betriebsstätte zu verstehen? Wenn ich jetzt ein Teilbereich eines anderen Unternehmens aufkaufe, weil diese diesen Bereich abspalten, gilt das als geschlossene Betriebsstätte die an anderer Stelle neuangesiedelt wird? Ich bekomm ja die Anlagen und Maschinen, daher müsste der Abschnitt eigentlich zu treffen.
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