Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Kostenvergleichsrechnung:
Angenommen man würde zwei Maschinen gegenüberstellen.
- Maschine A: Anschaffungskosten von 40.000 €
- Maschine B: Anschaffungskosten von 80.000 €
Im ersten Schritt würde man die kalkulatorischen Abschreibungen sowie kalkulatorischen Zinsen gegenüberstellen.
Bei einer Abschreibungsdauer von 4 Jahren wäre es:
- Maschine A: 10.000 €
- Maschine B: 20.000 €
Nun stellt sich für mich die Frage, warum man bei der Kostenvergleichsrechnung nur die kalkulatorischen Abschreibungen heranzieht und
nicht die kompletten Anschaffungskosten. Denn bei Kauf der Maschine müsste ein Unternehmen zu Anfang die kompletten
40.000 bzw. 80.000 € an den Lieferanten überweisen.
Somit fällt die Belastung im ersten Jahr an. Aus welchem Grund rechnet man in der Kostenvergleichsrechnung nur mit den Abschreibungen?
Könnte mir dies bezüglich jemand weiterhelfen?
ich habe eine Frage bzgl. der Kostenvergleichsrechnung:
Angenommen man würde zwei Maschinen gegenüberstellen.
- Maschine A: Anschaffungskosten von 40.000 €
- Maschine B: Anschaffungskosten von 80.000 €
Im ersten Schritt würde man die kalkulatorischen Abschreibungen sowie kalkulatorischen Zinsen gegenüberstellen.
Bei einer Abschreibungsdauer von 4 Jahren wäre es:
- Maschine A: 10.000 €
- Maschine B: 20.000 €
Nun stellt sich für mich die Frage, warum man bei der Kostenvergleichsrechnung nur die kalkulatorischen Abschreibungen heranzieht und
nicht die kompletten Anschaffungskosten. Denn bei Kauf der Maschine müsste ein Unternehmen zu Anfang die kompletten
40.000 bzw. 80.000 € an den Lieferanten überweisen.
Somit fällt die Belastung im ersten Jahr an. Aus welchem Grund rechnet man in der Kostenvergleichsrechnung nur mit den Abschreibungen?
Könnte mir dies bezüglich jemand weiterhelfen?