Statische Investitionsrechnung // Kostenvergleichsrechnung

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Statische Investitionsrechnung // Kostenvergleichsrechnung
Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Kostenvergleichsrechnung:
Angenommen man würde zwei Maschinen gegenüberstellen.
- Maschine A: Anschaffungskosten von 40.000 €
- Maschine B: Anschaffungskosten von 80.000 €

Im ersten Schritt würde man die kalkulatorischen Abschreibungen sowie kalkulatorischen Zinsen gegenüberstellen.
Bei einer Abschreibungsdauer von 4 Jahren wäre es:
- Maschine A: 10.000 €
- Maschine B: 20.000 €

Nun stellt sich für mich die Frage, warum man bei der Kostenvergleichsrechnung nur die kalkulatorischen Abschreibungen heranzieht und
nicht die kompletten Anschaffungskosten. Denn bei Kauf der Maschine müsste ein Unternehmen zu Anfang die kompletten
40.000 bzw. 80.000 € an den Lieferanten überweisen.
Somit fällt die Belastung im ersten Jahr an. Aus welchem Grund rechnet man in der Kostenvergleichsrechnung nur mit den Abschreibungen?
Könnte mir dies bezüglich jemand weiterhelfen?
Hallo Tobi93,

Kauf einer Maschine = i. d. R. Auszahlung bzw. Ausgabe
(bilanzielle / kalkulatorische) Abschreibung = Aufwand bzw. Kosten

und bei einer Kostenvergleichsrechnung werden Kosten verwendet.

Des Weiteren solltest Du bedenken, dass Maschinen (zumindest kalk.) unterschiedliche Nutzungsdauern haben können und Deine Methode evtl. ungerecht gegenüber der Teureren mit der längeren Nutzungsdauer wäre.

Außerdem würden die Anschaffungs"kosten" dann überbewertet gegenüber den anderen Kosten / Jahr.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo fbausw,

vielen Dank für deine Antwort.
Rückfrage dies bezüglich:
Demnach werden in der Kostenvergleichsrechnung nur die jährlichen Kosten betrachtet. Die Ausgaben in Form der Bezahlung der Maschine nach Erhalt
sind somit keine Kosten und werden nicht berücksichtigt. Man zieht zur Gegenüberstellung ausschließlich Kosten heran.
Ist das so richtig?

Bis dann!
Hallo Tobi93,

gesetzlich vorgeschrieben ist das zwar nicht, aber wenn es sich bei der Maschine um ein Anlagegut und nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, wird das bei der statischen Kostenvergleichsrechnung i. d. R. so gemacht.

Die Ausgaben in Form der Bezahlung der Maschine werden mittels jährlichem Abschreibungsbetrag berücksichtigt.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo fbausw,

vielen Dank!
Wenn man nun jeweils eine Kostenvergleichsrechnung für mehrere Jahre (bspw. 5 Jahre) aufstellen würde und die Abschreibungsdauer bspw. bei 3 Jahre liegen würde, würden die kalkulatorischen Kosten dann nach diesen 3 Jahren wegfallen und man würde in Jahr 4 und 5 nur noch die anderen Kosten auflisten?

Außerdem wäre die Frage bzgl. der kalkulatorischen Zinsen: Fallen diese nur solange an, bis die Abschreibungsdauer der jeweiligen Maschine endet?
Bei unserem Beispiel würden die kalkulatorischen Zinsen auch im Jahr 4 und 5 wegfallen?

Bis dann!
Hallo Tobi93,

generell: siehe z. B. CONTROLLING-Portal.de!

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
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