Unterscheidliche Abschreibungszeiträume in einer Zahlungsreiche

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[ geschlossen ] Unterscheidliche Abschreibungszeiträume in einer Zahlungsreiche, Zahlungsreihe für eine Investition bei unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen aufstellen
Hallo Zusammen

Ich prüfe gerade für meien Abschlussarbeit eine Investition anhand der Kapitalwertmethode.
Es geht um die Einführung einer neuen Technologie und den damit verbunden Mehrwert für ein Unternehmen.

Die Investition hat sowohl fixe Kosten (Hardware), als auch laufende Kosten (Verbrauchsgüter).

Ich bin mir nicht ganz sicher auf welchen Zeitraum ich die Zahlungsreiche auslegen muss.
Ich hätte jetzt einfach den Abschreibungszeitraum der Hardware angenommen. Nur leider wird die Hardware in dem Unternehmen einmal auf 5 und einmal auf 3 Jahre je nach Art der Hardware abgeschrieben. Einen Restwert der Hardware nach beispielweise 3 Jahren ist auch unbekannt.  :denk:

Wie geht man denn da vor?
Normalerweise gehen doch die Abschreibungen nicht in die Zahlungsreihe einer Investition ein, weil sie keine wirklichen Zahlungflüsse darstellen. Jedoch würde ich annehmen, dass man nach dem Abschreibungszeitraum mit der Anschaffung von neuer Hardware rechnen müsste. Richtig?

Jetzt ist die Frage ob ich die Zahlungsreihe auf 5 Jahre auslege und nach dem 3. Jahr die eine Hardware ersetze (neue Kosten) oder....

Beispiel:
Jahr............0............1............2............3............4............5
HW1.....-300............0............0............0............0............0
HW2.....-200............0............0......-200............0............0
VM.............-5...........-5...........-5...........-5..........-5............0
Nutzen.......0........300.......300........300.......300.......300

oder:
Jahr............0............1............2............3
HW1.....-300............0............0............0
HW2.....-200............0............0............0
VM.............-5...........-5...........-5...........-5
Nutzen.......0........300.......300........300
RW.............0............0............0.............?  (Restwert der HW1)


Oder gibt es noch einen anderen Weg?
Bearbeitet: Tinko - 24.08.2010 12:04:54
Hallo Tinko

Ein zentraler Aspekt bei der NPV-Berechnung ist das Festlegen der Wirtschaftlichen Nutzungsdauer und damit wenn man so will die Länge der Zahlungsreihe. Da es sich um eine Entscheidungshilfe handelt, sollte man die erwartete Nutzungsdauer verwenden. Diese lässt sich nicht unbedingt aus den Abschreibungszeiträumen ableiten. Prominentes Beispiel wären die AKWs der großen Energiekonzerne. Die sind längst abgeschrieben, werden jedoch weiterhin genutzt. Umgekehrt werden PCs manchmal kürzer genutzt als der Zeitraum der laut AfA vorgesehen ist.  
Die Frage ist folglich, wie lange die Komponenten nutzbar sind. Dies kann man nicht pauschal beurteilen. Nehme an, dass du eine praktische Arbeit schreibst, dann solltest du das mit den zuständigen Mitarbeitern diskutieren.


Gruß
Helping Hand
ich wuerde mich an der abschreibungsdauer orientieren, da diese ja lt. ifrs die wirtschaftliche nutzungsdauer darstellt. im it-bereich sind 5 jahre normal, man kann allerdings auch fuer eine beschleunigte 3-jaehrige afa optieren (macht aus meiner sicht sinn, da der produktlebenszyklus eines notebooks, servers etc. eher 3 als 5 jahre ist).

ich nehme auch die afa in die npv-berechung auf, da dies fuer mich denjenigen jaehrlichen betrag darstellt, den ich verdienen muss, um nach ablauf der wirtschaftlichen nutzungsdauer zb. ein neues notebook zuzulegen.
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