Anzahlungen als Herstellkosten im Rahmen der Bewertung UE

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Anzahlungen als Herstellkosten im Rahmen der Bewertung UE, Anzahlungen als Herstellkosten im Rahmen der Bewertung UE
Hallo Controllergemeinde,

im Rahmen des Jahresabschluss 2021 bin ich über einen Sachverhalt gestolpert, der mir aktuell noch unklar erscheint, welchen ich aber aus meiner Sicht weder als richtig noch als komplett falsch werten kann.

Aber von Anfang an:

Für ein Projekt haben wir als Projektposten eine Anzahlung von 30 % sowie noch einmal 50 % geleistet (Konto 1180 bzw. 1186 SKR04) oder anders "geleistete Anzahlung an Bank = Aktivtausch". Diese Anzahlung ist ausschließlich so für dieses Projekt geleistet worden. Wenn die Aufwandsrechnung (Lieferung und Leistung erfolgt im Jahr) gebucht wird, dann wird diese Anzahlung ja aufgelöst und der Restbetrag (20 %) überwiesen und der Gesamtbetrag (100 %) auf das Materialkonto gebucht. Somit trägt das Projekt letztlich 100 % des Aufwandes.

Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Sicht zum 31.12. = Bilanzstichtag.
Was passiert, wenn diese Anzahlung über den Bilanzstichtag bestehen bleibt?

Da diese Anzahlungen bei uns als Projektposten gebucht werden habe ich diese als Materialaufwand (also die geleisteten Anzahlungen) im den Herstellkosten der UE-Werte. Letztlich zeige ich diese dann als Vorratsvermögen UE. Also zumindest bis zur Komplettrechnung die Anzahlungen als UE-WERT und mit Schlussrechnung dann noch den offenen Rest.

In der einschlägigen Literatur und im Netz habe ich nichts dazu finden können, ob Anzahlungen als erbrachte Leistung des Lieferanten mit dem Wert der Anzahlung (hier bin ich ja schon eine Verbindlichkeit mit dem Lieferanten in Höhe der Anzahlung eingegangen!) als Herstellkosten UE zeigen darf/kann oder sogar muss.

Der Wirtschaftsprüfer hat trotz Prüfung der Anzahlungen und dem Hinweis "dies ist so auch in den Herstellkosten UE enthalten" keine Feststellung gemacht und es akzeptiert. Aber ich bin mir unsicher.
Klar es erhöht den Vorratswert und somit mein Betriebsergebnis (Aktiv-Passiv-Mehrung) und somit die Steuerlast - also aus Sicht Finanzamt sicher gern genommen, aber ist es deswegen richtig?

Wie seht ihr das? Gibt es Gesetzestexte die dies beschreiben (HGB?)?

Ist es möglich im Rahmen HGB diese Anzahlungen schon als Herstellkosten zu zeigen?

Fazit meiner Frage:
Ist es möglich eine oder mehrere Anzahlung bis zur Aufwandsrechnung bereits als Herstellkosten zu zeigen?

Danke für eure Erfahrungen und Sichten vorab. Sollte mein Text Fragen aufwerfen bitte melden.

Danke und LG Matze
Bearbeitet: Kaili1972 - 01.08.2022 11:24:18
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