Hallo Zusammen
Ich arbeite gerade an einer Semesterarbeit und muss für einen mittleren Betrieb eine Deckungsbeitragsrechnung machen. Mein Professor ist nicht gerade hilfreich, da er betont, dass Fragen meinerseits zu Abzügen führen werden und er im Moment sowieso 2 Wochen abwesend ist.
Ich denke (und hoffe), Ihr könnt mir sicher besser helfen.
Zur Ausgangslage
Da von der Schule eine bestimmte Zeit für diese Arbeit vorgegeben ist (eine relativ kurze Zeit), haben sich mein Professor und der Auftraggeber auf eine zweistufige Deckungsbeitragsrechnung für eine Produktgruppe geeinigt. Alles andere würde den zeitlichen Rahmen sprengen.
Keines dieser Produkte generiert Produktfixkosten. Diese werden nun – nach Absprache mit dem Professor – zwischen DB1 und DB2 ausgewiesen. Jetzt kommt aber das eigentliche Problem: Der Professor möchte, dass ich auch die Versicherungskosten auf die Produktgruppe übertrage. Diese haben für mich jedoch in dieser Stufe nichts zu suchen, sondern erst in der Stufe Unternehmensfixkosten (sie fallen ja auch an, wenn gewisse Produkte nicht mehr produziert werden). Ich werde somit entgegen den Vorstellungen meines Professors diese nicht berücksichtigen (da ich ja nur bis DB2 gehe), möchte dies aber in der Dokumentation entsprechend begründen. Leider habe ich so meine Mühe dies anständig zu begründen. Daher meine Frage an Euch, ob mir hier jemand ein paar Argumente dafür liefern kann?
Zweite Frage:
Die Unternehmung hat eine Maschine im Jahr 1990 angeschafft. Diese hat eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Sie ist immer noch in Betrieb und wird daher gemäss Finanzbuchhaltung nicht mehr abgeschrieben. Wie soll ich diese kalkulatorisch berücksichtigen? Dividiere ich die Anschaffungskosten durch die wirtschaftliche Nutzungszeit, ergeben sich viel zu hohe Kosten über die Laufzeit, da sie ja eben nicht 10 Jahre genutzt wird, sondern inzwischen schon 22 Jahre.
Wie soll ich hier vorgehen? Soll ich mit der Unternehmung eine neue Restnutzungslaufzeit eruieren und mit dieser rechnen? Oder gibt es hier andere bestimmte Controller-praktische Vorgehensweisen?
Dritte Frage:
Für die Berechnung des betriebsnotwendigen Vermögens resp. kalk. Zinsen (sind 3 Maschinen für diese Produktgruppe), möchte der Professor, dass ich die Anschaffungswerte mit dem WACC multipliziere. Ich hätte die Durchschnittswertmehtode, sprich 1/2 Anschaffungswert (da kein Restwert), genommen und diese Werte mit dem WACC multipliziert. Er begründet dies damit, dass wenn ich dieses Geld am Kapitalmarkt angelegt hätte, ich auch keine Abschreibungen berücksichtigen würde. Daher muss man den Anschaffungswert nehmen. Was ja an und für sich logisch ist, jedoch habe ich noch nie von dieser Methode in diesem Zusammenhang gehört (nur von der Durchschnittswertmethode oder Restwertmethode). Grundsätzlich stimmt es ja, dass mein Geld (hätte ich es am Kapitalmarkt angelegt) jedes Jahr zum gleichen Zinssatz verzinst wird (Annahme: Obligation) und nicht abgeschrieben wird. Aber der Sinn hinter den kalk. Abschreibungen ist ja, dass ich diese in meine Produkte einfliessen lasse und über den Umsatzprozess als flüssige Mittel zurück in die Unternehmung hole. Würde ich nun diese jährlichen (neuen) flüssigen Mittel am Kapitalmarkt investieren, würde ja die gleiche Rendite resultieren, wie wenn ich es am Kapitalmarkt angelegt hätte (Wiederanlageprämisse). Daher meine ich, dass die Durchschnittswertmethode korrekt ist. Er entgegnete darauf hin, dass ich auch die Zinsen der Obligation neu anlegen könne und dies dann eine höhere Rendite generieren würde.
Was ist korrekt?
Ich weiss, es ist ein bisschen viel Text. Trotzdem wäre ich Euch unendlich dankbar, wenn ihr mir helfen könnt.
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
Grüsse Achim D.
Ich arbeite gerade an einer Semesterarbeit und muss für einen mittleren Betrieb eine Deckungsbeitragsrechnung machen. Mein Professor ist nicht gerade hilfreich, da er betont, dass Fragen meinerseits zu Abzügen führen werden und er im Moment sowieso 2 Wochen abwesend ist.

Zur Ausgangslage
Da von der Schule eine bestimmte Zeit für diese Arbeit vorgegeben ist (eine relativ kurze Zeit), haben sich mein Professor und der Auftraggeber auf eine zweistufige Deckungsbeitragsrechnung für eine Produktgruppe geeinigt. Alles andere würde den zeitlichen Rahmen sprengen.
Keines dieser Produkte generiert Produktfixkosten. Diese werden nun – nach Absprache mit dem Professor – zwischen DB1 und DB2 ausgewiesen. Jetzt kommt aber das eigentliche Problem: Der Professor möchte, dass ich auch die Versicherungskosten auf die Produktgruppe übertrage. Diese haben für mich jedoch in dieser Stufe nichts zu suchen, sondern erst in der Stufe Unternehmensfixkosten (sie fallen ja auch an, wenn gewisse Produkte nicht mehr produziert werden). Ich werde somit entgegen den Vorstellungen meines Professors diese nicht berücksichtigen (da ich ja nur bis DB2 gehe), möchte dies aber in der Dokumentation entsprechend begründen. Leider habe ich so meine Mühe dies anständig zu begründen. Daher meine Frage an Euch, ob mir hier jemand ein paar Argumente dafür liefern kann?
Zweite Frage:
Die Unternehmung hat eine Maschine im Jahr 1990 angeschafft. Diese hat eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Sie ist immer noch in Betrieb und wird daher gemäss Finanzbuchhaltung nicht mehr abgeschrieben. Wie soll ich diese kalkulatorisch berücksichtigen? Dividiere ich die Anschaffungskosten durch die wirtschaftliche Nutzungszeit, ergeben sich viel zu hohe Kosten über die Laufzeit, da sie ja eben nicht 10 Jahre genutzt wird, sondern inzwischen schon 22 Jahre.
Wie soll ich hier vorgehen? Soll ich mit der Unternehmung eine neue Restnutzungslaufzeit eruieren und mit dieser rechnen? Oder gibt es hier andere bestimmte Controller-praktische Vorgehensweisen?
Dritte Frage:
Für die Berechnung des betriebsnotwendigen Vermögens resp. kalk. Zinsen (sind 3 Maschinen für diese Produktgruppe), möchte der Professor, dass ich die Anschaffungswerte mit dem WACC multipliziere. Ich hätte die Durchschnittswertmehtode, sprich 1/2 Anschaffungswert (da kein Restwert), genommen und diese Werte mit dem WACC multipliziert. Er begründet dies damit, dass wenn ich dieses Geld am Kapitalmarkt angelegt hätte, ich auch keine Abschreibungen berücksichtigen würde. Daher muss man den Anschaffungswert nehmen. Was ja an und für sich logisch ist, jedoch habe ich noch nie von dieser Methode in diesem Zusammenhang gehört (nur von der Durchschnittswertmethode oder Restwertmethode). Grundsätzlich stimmt es ja, dass mein Geld (hätte ich es am Kapitalmarkt angelegt) jedes Jahr zum gleichen Zinssatz verzinst wird (Annahme: Obligation) und nicht abgeschrieben wird. Aber der Sinn hinter den kalk. Abschreibungen ist ja, dass ich diese in meine Produkte einfliessen lasse und über den Umsatzprozess als flüssige Mittel zurück in die Unternehmung hole. Würde ich nun diese jährlichen (neuen) flüssigen Mittel am Kapitalmarkt investieren, würde ja die gleiche Rendite resultieren, wie wenn ich es am Kapitalmarkt angelegt hätte (Wiederanlageprämisse). Daher meine ich, dass die Durchschnittswertmethode korrekt ist. Er entgegnete darauf hin, dass ich auch die Zinsen der Obligation neu anlegen könne und dies dann eine höhere Rendite generieren würde.
Was ist korrekt?
Ich weiss, es ist ein bisschen viel Text. Trotzdem wäre ich Euch unendlich dankbar, wenn ihr mir helfen könnt.
Danke für Eure Hilfe im Voraus.
Grüsse Achim D.