Guten Tag,
ich bin BWL Student mit Schwerpunkt Controlling und stelle mir die Frage, ob eine erhöhte Ausschussmenge zu Fehlmengenkosten führen kann.
Es geht im Prinzip um die Intensitätsabweichungen. Ich bin der Meinung, dass durch Maschinenbruch und damit verbundener erhöhter Intensitätsauslastung der verbleibenden Maschinen (um den gesamt Output konstant zu halten) die Ausschussmenge steigen könnte. Gelten die hierdurch entstehenden Kosten dann definitorisch als Fehlmengenkosten?
In den mir vorliegenden Quellen werden zu den Fehlmengenkosten nur Zusatzschichten, Sonderfahrten, Konventionalstrafen etc. genannt. Nicht aber die Kosten für evtl. zusätzlichen Ausschuss.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mitteilen könnte, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
Gruß
Marc Schmidt
ich bin BWL Student mit Schwerpunkt Controlling und stelle mir die Frage, ob eine erhöhte Ausschussmenge zu Fehlmengenkosten führen kann.
Es geht im Prinzip um die Intensitätsabweichungen. Ich bin der Meinung, dass durch Maschinenbruch und damit verbundener erhöhter Intensitätsauslastung der verbleibenden Maschinen (um den gesamt Output konstant zu halten) die Ausschussmenge steigen könnte. Gelten die hierdurch entstehenden Kosten dann definitorisch als Fehlmengenkosten?
In den mir vorliegenden Quellen werden zu den Fehlmengenkosten nur Zusatzschichten, Sonderfahrten, Konventionalstrafen etc. genannt. Nicht aber die Kosten für evtl. zusätzlichen Ausschuss.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mitteilen könnte, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
Gruß
Marc Schmidt