Gemeinkosten für Projekte die von einem Unterauftragnehmer durchgeführt werden

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Gemeinkosten für Projekte die von einem Unterauftragnehmer durchgeführt werden, niedrigere Zuschlaggsatz notwendig? Wie berechnen ?
Hallo zusammen,

ich hab da eine kleine Frage:

wir weisen Kostenträgern (=Projekten) die Gemeinkosten mittels GK-Schlüsselung zu, also direkt auf Projekte gebuchte Kosten (Einzelkosten) * GK-Zuschlagssatz wären also die dem jeweiligen Projekt zuzuordnenden Gemeinkosten.

Jetzt haben wir ein Projekt, bei dem wir einen Unterauftragsnehmer für die durchzuführende Arbeit bauftragt haben. Dieser schickt uns eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Bei mir in der Kostenrechnung sehe ich nun auf dem Projekt den uns  in Rechnung gestellten Betrag als Einzelkosten ausgewiesen (Konto Fremdeistung) und ich berechne ganz normal die Gemeinkosten...

Aber nun die Frage: muss hier nicht in irgendeiner Form ein niedrigerer GK-Zuschlag als bei "gewöhnlichen" Projekten angewendet werden? Denn für dieses Projekt arbeiten wir ja nicht selbst, sondern der Unterauftragnehmer, so dass man argumentieren könnte, dass hier ja weniger Gemeinkosten zuzurechnen wären, denn das Projekt beansprucht ja keine eigenen Kapazitäten und andere Kosten? Wie würdet ihr vorgehen? Oder ist die gewöhnliche Schlüsselung (Aufschlag auf die Einzelkosten= doch richtig, was ich stark bezweifle....

Meine vorstellung: dem Projekt gar keine Gemeinkosten zuzuweisen ist definitiv falsch, aber bei dem Projekt den gleichen Zuschlag vorzunehmen wie bei anderen Projekten, für die wir selbst arbeiten ist ebenso falsch..aber in welcher Höhe soll denn dann der Zuschlag erfolgen?  :denk:

Bin für jede Hilfe dankbar

grüße
hias
Hallo,

ich würde abwägen.

Im ersten Augenblick tendiere ich dazu, dass auch dieses Projekt den normalen GK Zuschlag bekommt. Dadurch profitieren die anderen Projekte.

Wenn du natürlich sagts alles soll möglichst genau dargestellt werden, dann müsste der GK Zuschlag wahrscheinlich angepasst werden, was aber dazu führt, dass die anderen Projekte einen höheren GK Anteil tragen müssten.

Daher würde ich abwägen welche Variante günstiger ist. Mal davon abgesehen, welcher Aufwand entsteht um einen neuen GK-Zuschlag zu ermitteln und wenn das nur ein Einezelfall ist, würde ich stark dazu tendieren den normalen GK-Zuschlag zu verwenden.

Gruß Reaper
Ich stimme Reaper zu.

Eine weitergehende Frage wäre aber noch, ob bei der Ermittlung des GK-Satzes Projekte berücksichtigt worden sind, die ihr nach extern vergebt. Wenn nicht, dann kannst Du ihn ja auch einfach weg lassen. Also, wenn es ein zusätzliches Projekt ist.
Bearbeitet: bedlam - 25.10.2011 17:17:47
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