Geschäftsvorfälle Differenzieren.

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Geschäftsvorfälle Differenzieren.
Guten Tag Leute, ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir kurz ein bisschen behilflich sein könntet. Und zwar es geht eigentlich nur um die Begrifflichkeiten.
Zum einen, habe Ich ziemliche Probleme dabei eine Einnahme und eine Ausgabe zu erkennen, da in unserer Definition die folgende Formel genannt wird:
Liquidemittel+kurz. Forderung-kurz. Verbindlichkeiten, aber aus welchen Grund ist es denn dann bei dem Geschäftsvorfall " Rohstoffeinkauf per Scheck" u.a eine Ausgabe ? Die Verbindlichkeiten oder Forderungen verändern sich doch gar nicht ?
Des Weiteren komm ich mit zwei weiteren Geschäftsvorfällen nicht zurecht, ohne einen Zweifel zuhaben.
1. "Lineare Abschreibung einer im Vorjahr für 80.000€ angeschafften Maschine über 5 Jahre; Wiederbeschaffungspreis 120.000€"
2. "Barverkauf einer Maschine für 5.500€; RBW 0€"

Das erste ist laut Musterlösung ein Aufwand (der mir klar ist) und Kosten (Die ich mir so herleite, dass die Maschine auf das Kerngeschäft bezogen ist).
Im zweiten Vorfall ist es eine Einzahlung, Einnahme und Ertrag. Jedoch KEINE Leistung. Wieso keine Leistung ? Denn in beiden Vorfällen wird nur von Maschinen gesprochen.  :denk:  :denk:
Das finde ich komisch, denn wenn man das Argumentieren würde, wie in dem ersten Fall, dann müsste es im Zweitenfalle doch genau so sein.

Ich hoffe ich bekomme schnell Hilfe auf beide Fragen und möchte mich im voraus schon einmal bei allen beteiligten bedanken.
Schönes Wochenende wünsche ich euch !
Hallo fix,

Zitat
Liquidemittel+kurz. Forderung-kurz. Verbindlichkeiten, aber aus welchen Grund ist es denn dann bei dem Geschäftsvorfall " Rohstoffeinkauf per Scheck" u.a eine Ausgabe ? Die Verbindlichkeiten oder Forderungen verändern sich doch gar nicht ?

Ich würde diesen Geschäftsvorfall so interpretieren, dass man zuerst den Rohstoffeinkauf gegen Verbindlichkeiten bucht und dann bei Einlösung des Schecks -erkennbar am Kontoauszug der Bank- die Verbindlichkeiten dann gegen Bank ausbucht.
Man hat also eine Veränderung der Verbindlichkeiten / flüssigen Mittel und es ist deshalb eine Ausgabe.

Zitat
Wieso keine Leistung ?

Beim Verkauf einer Maschine handelt es sich um einen außerordentlichen Ertrag aufgrund eines ungewöhnlichen und selten vorkommenden Geschäftsvorfalls. Es ist also neutraler Ertrag und keine Leistung.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Zitat
fbausw schreibt:
Beim Verkauf einer Maschine handelt es sich um einen außerordentlichen Ertrag aufgrund eines ungewöhnlichen und selten vorkommenden Geschäftsvorfalls. Es ist also neutraler Ertrag und keine Leistung.

Also wäre das bei " Zuschreiben im Sachanlagevermögen um 40.000€" genau die gleiche Begründung oder ?
Und die Annahme mit der Abschreibung ist richtig ??
Ich danke dir für deine mühen und wünsche dir weiterhin einen schönen Abend.
Bearbeitet: fix - 16.05.2015 16:59:54
Hallo fix,

Zitat
Also wäre das bei " Zuschreiben im Sachanlagevermögen um 40.000€" genau die gleiche Begründung oder ?

Bei einer Zuschreibung handelt es sich um die Wertaufholung einer bilanziellen Anschreibung, d. h. i. d. R. Ertrag, aber keine Leistung.

Zitat
Und die Annahme mit der Abschreibung ist richtig ??

Bei der Abschreibung kann es sich um eine bilanzielle (= Aufwand + keine Kosten) oder eine kalkulatorische (= kein Aufwand + Kosten)  Abschreibung handeln. Das kommt darauf an, ob der Abschreibungsbetrag von den Anschaffungs- / Herstellkosten (= bilanziell) oder vom Wiederbeschaffungswert (= kalkulatorisch) berechnet wird. Da der Abschreibungsbetrag in Deinem Beispiel nicht angegeben ist, kann man nur Vermutungen anstellen.

Ich wünsche Dir weiterhin auch einen schönen Abend.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
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