Hi!
Ich habe eine Frage zur Aktivierung von Anschaffungskosten gem. IFRS. Hier wird grundsätzlich von einem Vollkostenansatz ausgegangen, d.h. alle direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten sind zu aktivieren. Damit würde sich der Ansatz von AK deutlich vom handelsrechtlichen Äquivalent unterscheiden.
In der Literatur fand ich häufig die Aussage, dass aufgrund der problematischen Schlüsselung von Gemeinkosten deren Aktivierung kaum praxisrelevant sei. In meinem konkreten Fall geht es um die Beschaffung eines Rohstoffs per Schiff in den betriebseigenen Hafen. Der Rohstoff wird dann mit dem betriebseigenen Kran verladen und mit der betriebseigenen Eisenbahn transportiert.
Inwiefern können hier Probleme bei der Umlage der Gemeinkosten auf die Anschaffungskosten des beschafften Rohstoffes auftreten?
Meine Überlegung war einerseits, dass dies eine sehr detaillierte Kostenstellenrechnung erforderun würde, die so nicht realistisch ist. Auch würde m.E. nach die Umlage etwa der Abschreibungen des Krans auf die AK des beschafften Rohstoffes dem Grundsatz der Wesentlich widersprechen.
Würde die Umlage tatsächlich in der Praxis zu hohen Schwierigkeiten führen, dann wäre auch der Wert der AK nach IFRS nicht deutlich höher als der nach dem HGB ermittelte Wert.
Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!
Ich habe eine Frage zur Aktivierung von Anschaffungskosten gem. IFRS. Hier wird grundsätzlich von einem Vollkostenansatz ausgegangen, d.h. alle direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten sind zu aktivieren. Damit würde sich der Ansatz von AK deutlich vom handelsrechtlichen Äquivalent unterscheiden.
In der Literatur fand ich häufig die Aussage, dass aufgrund der problematischen Schlüsselung von Gemeinkosten deren Aktivierung kaum praxisrelevant sei. In meinem konkreten Fall geht es um die Beschaffung eines Rohstoffs per Schiff in den betriebseigenen Hafen. Der Rohstoff wird dann mit dem betriebseigenen Kran verladen und mit der betriebseigenen Eisenbahn transportiert.
Inwiefern können hier Probleme bei der Umlage der Gemeinkosten auf die Anschaffungskosten des beschafften Rohstoffes auftreten?
Meine Überlegung war einerseits, dass dies eine sehr detaillierte Kostenstellenrechnung erforderun würde, die so nicht realistisch ist. Auch würde m.E. nach die Umlage etwa der Abschreibungen des Krans auf die AK des beschafften Rohstoffes dem Grundsatz der Wesentlich widersprechen.
Würde die Umlage tatsächlich in der Praxis zu hohen Schwierigkeiten führen, dann wäre auch der Wert der AK nach IFRS nicht deutlich höher als der nach dem HGB ermittelte Wert.
Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!