Hallo Muss im Betriebsabrechnungsbogen die Kosten der Hilfskostenstelle Instandhaltung auf die Hauptkostenstellen verteilen. Dies erfolgt nach der höhe des Anlagevermögens. Kann man dies vereinfacht machen? Eigentlich scheint mir der Verteilungsschlüssel nicht richtig, wegen der Abschreibung, das heißt alte Maschinen, die vollständig abgeschrieben sind, tauchen ja im Anlagevermögen nicht auf. aber gerade alte Maschine ist doch ein erhöhter Instandhaltungsaufwand zuzurechnen. Ist es deshalb besser eine Quote aus Anlagevermögen und Instandhaltungsaufwand der Vorjahre zu berechnen und diesen als Verteilungsschlüssel zu nehmen? Momentan ist das halt noch problematisch, weil das Unternehmen einen ganz neuen Maschinenpark besitzt und mir keine Daten der Vorjahre zur Verfügung stehen. Kann ich deshalb wenigstens für die ersten Jahre den Verteilungsschlüssel Anlagevermögen nehmen? Oder kennt jemand noch eine bessere Lösung? Danke
wenn das AV als Schlüssel dienen soll, dann besser die historischen AK oder Wiederbeschaffungskosten als Grundlage nehmen. Damit wäre das Problem mit den abgeschriebenen Maschinen beseitigt.
Die Höhe der Anschaffungskosten muss jedoch nicht unbedingt etwas mit der Höhe des Instandhaltungsaufwandes zu tun haben. Das Alter schon eher, jedoch auch nicht zwingend.
Verursachungsgerechter und einfacher wäre aber wahrscheinlich der Vorschlag von CO-PC. Kommt jedoch darauf an, wie zuverlässig die Angaben der Mitarbeiter wären. Oft werden solche Schätzungen sehr flüchtig erarbeitet oder die Angst um den eigenen Arbeitsplatz spielt bei der Bewertung durch den Mitarbeiter eine Rolle.
Eine zeitweise Arbeitszeiterfassung nach der dann später die Kosten verteilt werden ist meist sehr aufwendig. Wenn jedoch keine größeren Veränderungen in einem größerem Zeitabschnitt auftreten, wäre dies aus meiner Sicht die beste Lösung.
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