Kostenträgerstückrechnung

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[ geschlossen ] Kostenträgerstückrechnung, Sondereinzelkosten der Fertigung
Hallo Zusammen

Wie aus dem Titel hervorgeht, habe ich eine Frage zu den Sondereinzelkosten der Fertigung.

Gehen wir von folgendem Sachverhalt aus:
Für einen mehrjährigen Auftrag (X-Bestellungen pro Jahr) muss ich zwei neue Maschinen anschaffen, welche NUR für diesen Auftrag Verwendung finden. Somit sind das ja Sondereinzelkosten der Fertigung, richtig?

Gehen wir weiter davon aus, dass diese Maschinen eine Restnutzzeit von 4 respektive 5 Jahren haben. Um zu meiner eigentlichen Frage zu kommen:

Wie muss ich diese Kosten in die Kalkulation miteinbeziehen? Muss ich die Anschaffungskosten gesamthaft in die Kalkulation nehmen? Somit würden sich ja einerseits die Selbstkosten vervielfachen, andererseits müsste ich im 2. Jahr eine neue Kalkulation machen, da die Kosten für die Maschinen durch den ersten Auftrag im 1. Jahr gesamthaft gedeckt wurden.

Oder muss ich die Anschaffungskosten durch die Restnutzzeit dividieren und den erhaltenen Wert in die Kalkulation miteinbeziehen? Somit würden sich auch nicht die Selbstkosten exorbitant erhöhen und ich hätte eine Kalkulation, welche über die Jahre hinweg eigentlich stimmt.

Hier wäre aber das Problem, dass wenn der Kunde abspringt oder Bankrott geht, ich auf 2 Maschinen sitzen bleibe, für die ich keine Verwendung habe.

Oder reicht es einfach, wenn ich bei diesen Maschinen die Kosten pro Maschinenstunde (Fertigungskosten absolut) ausrechne und nur die – was ja sowieso immer gemacht wird – in die Kalkulation miteinbeziehe.

Besten Dank im Voraus für Eure Antworten
Gruss Heinz
Hallo,

ich würde mit den kalk. Abschreibungen arbeiten.  Natürlich ist es wie so häufig der fall, dass Risikominimierung kostet.

Du kannst natürlich davon aus gehen, dass der Kunde nach 2 Jahre abspringt und du auf den für dich dann Wertlosen Maschinen sitzen bleibst. Dann setzt du eben nur zwei jahre an und schiebst den Risikofaktor dem Kunden als Kosten zu. Wenn sich der Kunde darauf ein lässt ist dass doch super, und im Zweifel kannst du ihm nach den zwei Jahren einen besseren Preis machen weil die kalk . Abschreibung bereits voll erfolgt ist.

Wenn sich der Kunde nicht darauf einlässt, was wahrscheinlich eher der Fall ist, dann musst du das Risiko tragen. Dann würde ich die AK über 5 Jahre verteilen. Wenn du Glück hats bleibt der Kunde, wenn nicht dann nicht. Dann würde ich aber eine Rechnung noch aufstellen, in der du vergleichst wie sich deine Situation entwickelt, wenn du den Auftrag nicht bekommst bzw. machst im Gegensatz zum Fall wenn er nur zwei Jahre dauert und du auf den Maschinen sitzen bleibst. Vielleicht ist es dann noch immer rentabel obwohl du dann zwei sinnlose Maschinen hast.

Gruß Reaper
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