Materialgemeinkosten in der Kostenträgerrechnung

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Materialgemeinkosten in der Kostenträgerrechnung
TLDR
Was passiert in der Kostenrechnung mit anteiligen Materialgemeinkosten, wenn Teile der Materialkosten dem Lager zugeführt werden?

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Guten Abend,

ich bin in meiner Abteilung mit der Einführung einer Kostenrechnung beauftragt. Die Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung zusammen mit der vorhergehenden Datenerhebung steht in Excel und sollte soweit funktionieren. Es besteht jedoch ein seit Tagen für mich unauflösbarer Knoten.

Zur Erklärung ein Beispiel:
1. Das Unternehmen besteht aus zwei Geschäftsbereichen, die jeweils als einzelner Kostenträger erfasst werden sollen.
2. Das Unternehmen kauft in der Betrachtungsperiode Handelswaren (z.b. Computer) im Gesamtwert vom 40.000 Euro, die damit meinen Materialkosten entsprechen.
3. Für Einkauf, Lagerbewirtschaftung etc. fallen Materialgemeinkosten in Höhe von weiteren 20.000 Euro an.
4. Kostenträger 1 hat in der Periode einen Wareneinsatz von 20.000 Euro. Kostenträger 2 hat einen Wareneinsatz von 10.000 Euro. Der nun verbleibende Materialwert in Höhe von 10.000 Euro wird dem Lager zugeführt.

Mit Hilfe des BAB bestimme ich im Rahmen der Kostenstellenrechnung einen Materialzuschlagssatz.
In der Kostenträgerrechnung folgt mit diesem, dass dem Kostenträger 1 50% (=10.000 Euro) der Materialgemeinkosten auf Grundlage des Wareneinsatzes zugeschlagen werden. Kostenträger 2 werden 25% (=5.000 Euro) Materialgemeinkosten auf Grundlage des Wareneinsatzes zugeschlagen.

Zur Problemmatik:
Dem Lager werden 10.000 Euro der Materialkosten zugeführt. Diese Kosten werden aber keinem der beiden Kostenträgern angelastet, weshalb in der Kostenträgerrechnung ein Teil der Materialgemeinkosten unterschlagen werden.

Welchen Schritt habe ich vergessen? Wo werden die verlorenen Anteile der Materialgemeinkosten verrechnet?
Wie werden Materialkosten verrechnet, wenn diese dem Lager zugeführt werden, obwohl die Materialkosten als Ganzes die Zuschlagsgrundlage zur Berechnung des Materialgemeinkostenzuschlags bilden?

Ist es überhaupt korrekt, dass alle eingekauften Handelswaren einer Periode meine Zuschlagsgrundlage bilden? Oder werden als Zuschlagsgrundlage nur die tatsächlich verbrauchten Warenwerte herangezogen?

--

Ich danke vielmals für etwaige Unterstützung
Mike.
Hallo Mike,

ich kann anhand Deiner Ausführungen nur ahnen, worum es Dir geht. Aber, um die Diskussion mal in Gang zu bringen ...

Die Produkte, die Du dem Lager zuführst, bewertest Du in der KLR mit den Herstellkosten. Darin sind die Materialgemeinkosten enthalten. Da geht nichts verloren, sie werden vielmehr dadurch in die nächste Periode übertragen.

Das ist analog zu den Herstellungskosten in der Finanzbuchhaltung, zu denen Du Lagerzugänge aktivierst, um die bis dahin angefallen Aufwendungen in der aktuellen Periode zu neutralisieren und sie somit in die nächste Periode zu übertragen.

LG
-Nausicaa
Verstehe ich das richtig?
Dein Rohstoff kann einem Produkt zugerechnet werden = hast du Einzelkosten, andernfalls Gemeinkosten, die du über den Bab verteilt hast.
Ein Lagerbestand wird immer nach HGB bewertet und ist eine "Mehrleistung" deines Unternehmens und somit verbrauchsabhängig zu betrachten. Kosten fallen erst bei verbrauch/ Leistungserstellung an. Somit wird auch nur verrechnet was tatsächlich angefallen ist. Den Rest hast du als Gemeinkosten Lager (Strom...) verteilt und mittels Zuschlagssatz aufgeschlagen. Dein Rohstoff fällt automatisch in die Bilanz und wird allemal als Ausgabe in der G u. V verrechnet.

LG
Chriss
Da gibt es vermutlich mehrere denkbare Ansätze.

Teilkostenrechnung: Ich belasse den rest im Lager und die Hilfs-Kostenstelle ist Negativ. Dafür ist der Kostenträger zum Betrachtungszeitpunkt ordnungsgemäß belastet.

Vollkostenrechnung: Ich verrechne jeden € von der Hilfskostenstelle auf die Kostenträger. Wird das Lager nach der Inventurmethode gebucht wäre es zumindest sinnigst, Kostenträgergerecht die GuV wirksamen Bestandsveränderungen zu buchen. Aufteilungsgrecht durch den Auftragsbestand?
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