Preiskalkulation - Preisuntergrenze - Teilkostenrechnung

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Preiskalkulation - Preisuntergrenze - Teilkostenrechnung, Erhöhen die Fix Kosten nicht den Verkaufspreis?
Hallo und Guten Morgen,

es geht um folgendes.

Ich möchte einen Kunden unsere Ware liefern. Dazu kommen die Frachtkosten, wir haben einen eigenen LKW.

Wenn ich die Lieferkosten unseres LKWs mit den der Fremdanbieter vergleiche sind diese doch sehr hoch.

Allerdings nehme ich bei der Fahrzeugkalkulation auch das Gehalt des Fahrers mit rein. Sollte man dies weglassen, da diese Kosten ja sowieso anfallen ob jetzt der Fahrer fährt oder nicht? Wenn ich diese auslasse, sieht der Preis natürlich ganz anders aus.

Weiterhin, fährt der Fahrer dann nicht nur zu diesen Kunden sondern hat  manchmal auf  der Strecke auch 2 oder 3 Kunden. Wie rechne ich das, durch 2 oder 3?

Habt Ihr vielleicht einen Anhaltspunkt?

Danke
Hallo tgll2013,

bezgl. des Problems der mehreren Kunden bei einer Tour würde ich die Tonnage der Fracht (in to) und die Entfernung zum Kunden (in km) berücksichtigen und einen x,xx € / to und km-Preis errechnen.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Hallo fbausw,

vielen Dank für deine Antwort. Ja  das hört sich plausibel an.

Wie würdest du das mit dem Gehalt des Fahrers sehen, sollte dies mit rein? Da es ja fixe Kosten sind.

Gruss.
Hallo tgll2013,

generell kann man sagen, dass man mit der Summe aller
- fixen und variablen Kosten die langfristige Preisuntergrenze (Vollkostenbetrachtungsweise)
- variablen Kosten die kurzfristige Preisuntergrenze (Teilkostenbetrachtungsweise)
berechnet.

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
Bei dieser Problematik empfiehlt sich ein Blick ins interne Rechnungswesen.
Zum internen Rechnungswesen zählt die Kosten- und Leistungsrechnung. Dort unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkostenrechnung. Bei der Vollkostenrechnung werden kalkulierte (Normalkosten) und wirklich angefallene Kosten (Ist-Kosten) verglichen. Sie dient zur Verbesserung von Kalkulationen und Planungen zukünftiger Kosten, Wirtschaftlichkeitsprüfung und vor allem zur Preiskalkulation. Dort wird ebenfalls in weitere Bereiche eingeteilt. Zum einen führt man Kostenartenrechnungen durch, um zu ermitteln welche Kosten angefallen sind. Außerdem werden Kostenstellenrechnungen durchgeführt, um zu erfahren wo diese Kosten entstanden sind und abschließend kommt die Kostenträgerrechnung, um zu ermitteln wofür die Kosten angefallen sind. Bei der Teilkostenrechnung werden Deckungsbeitragsrechnungen durchgeführt, bei denen das Betriebsergebnis ermittelt wird. Außerdem wird die kurz- und langfristige Preisuntergrenze ermittelt, um Entscheidungen treffen zu können. Die Teilkostenrechnung gibt wichtige Zahlen zur Entscheidung von Eigen- oder Fremdfertigung, Annahme von Zusatzaufträgen und Sortimentsänderungen. Bei der Vollkostenrechnung werden die Fixkosten proportionalisiert verrechnet, indem die Kosten im Betriebsabrechnungsbogen unterschieden werden zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Bei der Teilkostenrechnung werden die Fixkosten in einem Block abgezogen.

Falls es noch unklar sein sollte, findest du hier noch mehr Infomaterial!
Hallo,

da der Beitrag von Hirschin diesbezüglich ein bisschen missverständlich ist, wäre ergänzend noch anzumerken, dass die langf. Preisuntergrenzen nur in der Vollkostenrg. ermittelt werden können, da es in der Teilkostenrg. keine Selbstkosten gibt. Grundlage zur Ermittlung der Selbstkosten ist eine Proportionalisierung der Fixkosten und die gibt es nur in der Vollkostenrg.!

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
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