Hallo zusammen,
ich soll im Unternehmen die Berechnung der Verrechnungspreise prüfen und ggf. verbessern
Hier kurz die Ausgangssituation: Es handelt sich um ein in im Raum Sachsen agierendes Dienstleistungsunternehmen. Die Organisationsstruktur ist dezentral. Verrechnungspreise sind hier also nur für die Abrechnung von Leistungen zwischen den jeweiligen Abteilungen vorgesehen.
Die Grundsätze der Verrechnungspreisbildung (nach Kosten, verhandelt etc.) habe soweit verstanden.
Ich soll das ganze aber noch unter steuerlichen und gesetzlichen Gesichtspunkten beleuchten. Welche Freiheitsgrade hat man bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen?
Nach meinem Verständnis sollten sich diese Verrechnungen im Gesamtergebnis neutral verhalten, also keine steuerlichen Auswirkungen haben. Deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es gesetzliche Einschränkungen gibt... zumindest habe ich solche nur in Bezug auf internationale Unternehmen gefunden (wg. Gewinnverschiebung in Tochterfirmen o.ä.).
Oder spielen Bewertungsgrundsätze aus dem HGB doch eine Rolle???
Vielleicht kann mir einer von euch mit Praxiserfahrungen helfen? Wie handhabt ihr die Berechnung.
Für jeden noch so kleinen Tipp bin ich dankbar!
LG
Controllingeinsteiger
ich soll im Unternehmen die Berechnung der Verrechnungspreise prüfen und ggf. verbessern
Hier kurz die Ausgangssituation: Es handelt sich um ein in im Raum Sachsen agierendes Dienstleistungsunternehmen. Die Organisationsstruktur ist dezentral. Verrechnungspreise sind hier also nur für die Abrechnung von Leistungen zwischen den jeweiligen Abteilungen vorgesehen.
Die Grundsätze der Verrechnungspreisbildung (nach Kosten, verhandelt etc.) habe soweit verstanden.
Ich soll das ganze aber noch unter steuerlichen und gesetzlichen Gesichtspunkten beleuchten. Welche Freiheitsgrade hat man bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen?
Nach meinem Verständnis sollten sich diese Verrechnungen im Gesamtergebnis neutral verhalten, also keine steuerlichen Auswirkungen haben. Deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es gesetzliche Einschränkungen gibt... zumindest habe ich solche nur in Bezug auf internationale Unternehmen gefunden (wg. Gewinnverschiebung in Tochterfirmen o.ä.).
Oder spielen Bewertungsgrundsätze aus dem HGB doch eine Rolle???
Vielleicht kann mir einer von euch mit Praxiserfahrungen helfen? Wie handhabt ihr die Berechnung.
Für jeden noch so kleinen Tipp bin ich dankbar!
LG
Controllingeinsteiger
Bearbeitet:
Controllingeinsteiger - 16.06.2010 14:16:11