Hallo Controller,
Ich habe eine kleinen Denkfehler bzgl. Theorie und Praxis.
Nehmen wir an, dass ich in der Praxis die Selbstkosten mittels Einzelkosten und Gemeinkostenzuschlägen (Vollkostenrechnung) ermittel, jedoch aus der Vollkostenproblematik heraus lieber mit Deckungsbeiträgen rechnen will (Teilkostenrechnung).
Der Erfolg mittels Deckungsbeitragsrechnung weicht doch vom errechneten Erfolg (Betriebsergebnis, Kostenträgerzeitrechnung) mittels Vollkostenrehcnung ab, sie unterscheiden sich. Muss ich mich in der Praxis für eins der beiden Kostenrechnungssysteme entscheiden, oder die Deckugnsbeitragsrechnung als weitere Kontrollrechnung hinzunehmen?
Dankeee
ODER:
Die ermittelten Preisuntergrenzen bei Selbstkostenbetrachtung pro Stück auf Vollkostenbasis und die marktseitig gegebene Preisuntergrenze bei Deckungsspannenbetrachtung unterscheiden sich doch, oder?
Ist es denn nicht so, dass die Preisuntergrenze bei Deckungsspannen-Betrachtung tendentiell niedriger ausfallen wird (solange DS größer gleich Null), als bei Vollkostenbetrachtung (Selbstkosten).
Lohnt sich denn eine Doppelkalkulation (Vollkost und DS)???
Siind Vor- und Nachkalkulation lediglich mit einer Deckungsbeitragsrechnung durchführbar?
Ich habe eine kleinen Denkfehler bzgl. Theorie und Praxis.
Nehmen wir an, dass ich in der Praxis die Selbstkosten mittels Einzelkosten und Gemeinkostenzuschlägen (Vollkostenrechnung) ermittel, jedoch aus der Vollkostenproblematik heraus lieber mit Deckungsbeiträgen rechnen will (Teilkostenrechnung).
Der Erfolg mittels Deckungsbeitragsrechnung weicht doch vom errechneten Erfolg (Betriebsergebnis, Kostenträgerzeitrechnung) mittels Vollkostenrehcnung ab, sie unterscheiden sich. Muss ich mich in der Praxis für eins der beiden Kostenrechnungssysteme entscheiden, oder die Deckugnsbeitragsrechnung als weitere Kontrollrechnung hinzunehmen?
Dankeee

ODER:
Die ermittelten Preisuntergrenzen bei Selbstkostenbetrachtung pro Stück auf Vollkostenbasis und die marktseitig gegebene Preisuntergrenze bei Deckungsspannenbetrachtung unterscheiden sich doch, oder?
Ist es denn nicht so, dass die Preisuntergrenze bei Deckungsspannen-Betrachtung tendentiell niedriger ausfallen wird (solange DS größer gleich Null), als bei Vollkostenbetrachtung (Selbstkosten).
Lohnt sich denn eine Doppelkalkulation (Vollkost und DS)???
Siind Vor- und Nachkalkulation lediglich mit einer Deckungsbeitragsrechnung durchführbar?
Bearbeitet:
future_ - 16.09.2012 16:28:00