Hallo Leute,
ich sitze hier gerade vor einer Bestellbestätigung und wollte mich gerade "beschweren", dass ich eine Rechnung benötige. Nun hab ich nochmal die Ust-Durchführungsverordnungen 31-33 und den §14des UstG angeschaut. Und da lese ich im 1. Satz des Ustg doch tatsächlich:
"(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."
Das würde ja heißen, dass ich meine hier liegende Bestellbestätigungsmail, die tatsächlich alle sonstigen Angaben, die für eine Rechnung nötig wären (Kleinbetrag) enthält, als Rechnung in die Buchhaltung nehmen kann.
Stimmt Ihr dem zu?
Danke schonmal, Grüße
Jenny
ich sitze hier gerade vor einer Bestellbestätigung und wollte mich gerade "beschweren", dass ich eine Rechnung benötige. Nun hab ich nochmal die Ust-Durchführungsverordnungen 31-33 und den §14des UstG angeschaut. Und da lese ich im 1. Satz des Ustg doch tatsächlich:
"(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."
Das würde ja heißen, dass ich meine hier liegende Bestellbestätigungsmail, die tatsächlich alle sonstigen Angaben, die für eine Rechnung nötig wären (Kleinbetrag) enthält, als Rechnung in die Buchhaltung nehmen kann.
Stimmt Ihr dem zu?
Danke schonmal, Grüße
Jenny