1 % Regelung

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[ geschlossen ] 1 % Regelung
hallo,
kann mir jemdand erklären wie das genau abläuft mit dem 1 % Regelung.
Beispiel: mein chef und ein Mitarbeiter nutzen Ihre Fahrzeuge, (Fahrzeuge sind im Betriebsvermögen) sagen wir mal zu 80 % betrieblich.

Wie muss ich da buchen?
und auf was muss ich achten?

grüße Kai1
bedanke mich in voraus für eure Hilfe
Hallo Kai,

maßgeblich für die Berechnung ist der Listenpreis des Autos. Lt. §6 (1) Nr. 4 Satz 2 müssen in jedem Kalendermonat 1% des inländisches Listenspreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zzlg. Sonderausstattung & USt) angesetzt werden.

Bei Fahrten zwischen Wohnung & Arbeit müssen zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer angesetzt werden.

Ich würde das beim GF über Privatentnahme (1800 skr 03) und Konto 8921 ("Entnahme durch Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens, 19% (KfZ-Nutzung)") buchen.

Bei Arbeitnehmern gilt die Nutzung als geldwerter Vorteil und wird dem Arbeitslohn zugeführt.  Dieser Lohn muss dann versteuert werden.

Vielleicht kann jemand einen weiteren Hinweis zum Buchungssatz geben?

Liebe Grüße,
Neele
Vielleicht noch ergänzend: 1 % vom inländischen BRUTTO-Listenpreis...
hi ihr drei,

es besteht noch die möglichkeit die fahrten zwischen wohn. und arbeitsstätte pauschal zu versteuern. es handelt sich da um den betrag, den der arbeitnehmer in der einkommensteuer als werbungskosten geltend machen könnte. z.b. 30 km zur arbeitsstätte x 0,30 € x 15 arbeitstage (durchschnittswert) = 135,00 die pauschal mit 15% pauschal versteuern.


gruß mkd
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