Guten Tag liebe Leser.
Folgende Fragestellung:
Bis Steuerjahr 2017 hatten wir (HGB 84 Vers.-Büro) vom FA anerkanntes häusl. Arbeitszimmer mit dem Höchstsatz.
Nunmehr kam ein 2. Gewerbe hinzu.
Fragestellung:
Kann ich für das 2. Gewerbe ebenfalls ein "häusl. Arbeitszimmer" geletend machen? Gesetzliche Voraussetzungen sind erfüllt. Ebenso Gesamtkosten Objekt abzgl. 1. häusl. Arbeitszimmer wäre immer noch Luft für den vollen Satz. 2. (Büro und Lager)-Raum (Keller) welcher tatsächlich NUR dafür genutzt wird ist ebenfalls vorhanden.
Gerne würde ich Ihre Meinung zu dieser Fragestellung wissen. Ich danke allen vorab für einen regen Informationsaustausch.
Allen Lesern wünsche ich einen guten Rutsch.
Danke
TMehnert
Folgende Fragestellung:
Bis Steuerjahr 2017 hatten wir (HGB 84 Vers.-Büro) vom FA anerkanntes häusl. Arbeitszimmer mit dem Höchstsatz.
Nunmehr kam ein 2. Gewerbe hinzu.
Fragestellung:
Kann ich für das 2. Gewerbe ebenfalls ein "häusl. Arbeitszimmer" geletend machen? Gesetzliche Voraussetzungen sind erfüllt. Ebenso Gesamtkosten Objekt abzgl. 1. häusl. Arbeitszimmer wäre immer noch Luft für den vollen Satz. 2. (Büro und Lager)-Raum (Keller) welcher tatsächlich NUR dafür genutzt wird ist ebenfalls vorhanden.
Gerne würde ich Ihre Meinung zu dieser Fragestellung wissen. Ich danke allen vorab für einen regen Informationsaustausch.
Allen Lesern wünsche ich einen guten Rutsch.
Danke
TMehnert