Hi,
In Deutschland verkaufte Waren werden mit Umsatzsteuer belegt, die der Käufer zahlen muss und die die Firmen an den Fiskus weiterleiten. Um zu verhindern, dass Wirtschaftsgüter während des Herstellungsprozesses mehrfach mit Umsatzsteuer belegt werden, sind Unternehmer unter Umständen zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Wenn ein Unternehmen eine Rechnung an ein anderes Unternehmen ausstellt, weil zum Beispiel Ersatzteile oder Produktionsbestandteile eingekauft wurden, stellt der Verkäufer dem Käufer in der Handelsrechnung Umsatzsteuer in Rechnung. Umsatzsteuer zahlt aber nur der Endverbraucher, sodass der Rechnungsempfänger über sein zuständiges Finanzamt eine Erstattung der Umsatzsteuer als Vorsteuer beantragen kann.
Wie sieht dieses aus wenn man ein Startup in Istanbul hätte und Produkte anbietet An- und Verkauft innerhalb der Türkei besteht wie in DE ein Recht auf Abzug der Vorsteuer oder wird dort Steuer + Steuer ... ?
Würde mich über Rückmeldung freuen
Besten Grüßen
Gaven
In Deutschland verkaufte Waren werden mit Umsatzsteuer belegt, die der Käufer zahlen muss und die die Firmen an den Fiskus weiterleiten. Um zu verhindern, dass Wirtschaftsgüter während des Herstellungsprozesses mehrfach mit Umsatzsteuer belegt werden, sind Unternehmer unter Umständen zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Wenn ein Unternehmen eine Rechnung an ein anderes Unternehmen ausstellt, weil zum Beispiel Ersatzteile oder Produktionsbestandteile eingekauft wurden, stellt der Verkäufer dem Käufer in der Handelsrechnung Umsatzsteuer in Rechnung. Umsatzsteuer zahlt aber nur der Endverbraucher, sodass der Rechnungsempfänger über sein zuständiges Finanzamt eine Erstattung der Umsatzsteuer als Vorsteuer beantragen kann.
Wie sieht dieses aus wenn man ein Startup in Istanbul hätte und Produkte anbietet An- und Verkauft innerhalb der Türkei besteht wie in DE ein Recht auf Abzug der Vorsteuer oder wird dort Steuer + Steuer ... ?
Würde mich über Rückmeldung freuen
Besten Grüßen
Gaven