Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!
Gegeben sei ein Freiberufler, der seinen Betriebssitz in seinem eigenen Einfamilienhaus hat, welches sich nicht im Betriebsvermögen befindet. Nach vielen Jahren soll jetzt die bei der Errichtung des Hauses eingebaute Alarmanlage modernisiert werden. Sinn und Zweck ist es, das erhebliche Betriebsvermögen (technische Geräte und Archiv) gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasser und Vandalismus zu schützen und die Arbeitsfähigkeit des Unternehmers (Schutz gegen Überfall) sicherzustellen. Das spräche für eine Buchung ins Betriebsvermögen samt Vorsteuerabzug und Afa über etliche Jahre. Aber andererseits wird die neue Anlage ja fester Bestandteil des Hauses, welches sich im Privatvermögen befindet.
Ins BV oder nicht?
Dankeschön!
Matthias
Gegeben sei ein Freiberufler, der seinen Betriebssitz in seinem eigenen Einfamilienhaus hat, welches sich nicht im Betriebsvermögen befindet. Nach vielen Jahren soll jetzt die bei der Errichtung des Hauses eingebaute Alarmanlage modernisiert werden. Sinn und Zweck ist es, das erhebliche Betriebsvermögen (technische Geräte und Archiv) gegen Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasser und Vandalismus zu schützen und die Arbeitsfähigkeit des Unternehmers (Schutz gegen Überfall) sicherzustellen. Das spräche für eine Buchung ins Betriebsvermögen samt Vorsteuerabzug und Afa über etliche Jahre. Aber andererseits wird die neue Anlage ja fester Bestandteil des Hauses, welches sich im Privatvermögen befindet.
Ins BV oder nicht?
Dankeschön!
Matthias