Hallo zusammen,
ich suche für eine Unterstützung für folgendes Problem, weil die Abwicklung für mich irgendwie nicht logisch erscheint, aber das Steuerrecht wahrscheinlich nix anderes hergibt, es sei denn, ich habe einen Denkfehler.
Anschaffung eines Firmen-PKW (Wohnmobil), Anschaffungswert 50.000 EUR
25.000 EUR bezahlt aus Privatvermögen / 25.000 EUR Kredit (Laufzeit 8 Jahre, Bezahlung aus Privatvermögen, kann ja nur die Zinsen absetzen)
Bildung Anlagevermögen zum Bruttolistenpreis, Afa 8 Jahre
Falls ich das Fahrzeug ggfs. nach einem Zeitraum von ca. 4 Jahren wieder entnehmen möchte (ich denke hier nicht so sehr an einen Verkauf, sondern eine Aufgabe des Geschäftes und damit Überführung in das Privatvermögen), wird das Fahrzeug noch mit einem erheblichen Restwert am Markt sein, da Wohnmobile nicht so sehr an Wert verlieren wie z.B. ein normaler PKW.
Nun würde ich nach 4 Jahren das Fahrzeug mit einem Restwert von ca. 40.000 EUR entnehmen und muss dann 40.000 auch als Gewinn versteuern.
Aber so einen Gewinn erwirtschafte ich noch nicht mal mit meiner eigentlichen Tätigkeit in 2 Jahren
Zudem wäre nach 4 Jahren auch noch mind.über die Hälfte an Kredit zurückzubezahlen.
Da bin ich doch gestraft, oder?
Für etwas Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
LG Bienchen
ich suche für eine Unterstützung für folgendes Problem, weil die Abwicklung für mich irgendwie nicht logisch erscheint, aber das Steuerrecht wahrscheinlich nix anderes hergibt, es sei denn, ich habe einen Denkfehler.
Anschaffung eines Firmen-PKW (Wohnmobil), Anschaffungswert 50.000 EUR
25.000 EUR bezahlt aus Privatvermögen / 25.000 EUR Kredit (Laufzeit 8 Jahre, Bezahlung aus Privatvermögen, kann ja nur die Zinsen absetzen)
Bildung Anlagevermögen zum Bruttolistenpreis, Afa 8 Jahre
Falls ich das Fahrzeug ggfs. nach einem Zeitraum von ca. 4 Jahren wieder entnehmen möchte (ich denke hier nicht so sehr an einen Verkauf, sondern eine Aufgabe des Geschäftes und damit Überführung in das Privatvermögen), wird das Fahrzeug noch mit einem erheblichen Restwert am Markt sein, da Wohnmobile nicht so sehr an Wert verlieren wie z.B. ein normaler PKW.
Nun würde ich nach 4 Jahren das Fahrzeug mit einem Restwert von ca. 40.000 EUR entnehmen und muss dann 40.000 auch als Gewinn versteuern.
Aber so einen Gewinn erwirtschafte ich noch nicht mal mit meiner eigentlichen Tätigkeit in 2 Jahren

Zudem wäre nach 4 Jahren auch noch mind.über die Hälfte an Kredit zurückzubezahlen.
Da bin ich doch gestraft, oder?
Für etwas Aufklärung wäre ich sehr dankbar.
LG Bienchen