Hallo zusammen,
ich habe da noch ein kleines Anliegen was die Ausfuhren in Drittländer angeht. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatten wir IMMER Ausfuhren über 1000 €. Dementsprechend erhielten wir nach der Ausfuhr einen Ausgangsvermerk als Nachweis lt. UStG.
Wie führt Ihr den Nachweis bei Ausfuhren unter 1000 €, also ohne Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk? Folgende Beispielfälle habe ich:
1. Ein Paket wird mit privatem Kurierdienst (z. B. GLS) in die Schweiz verbracht - Warenwert wie o. g. genannt unter 1000 €. Eine Ausfuhranmeldung wird nicht erstellt.
2. Eine Palette wird EXW verkauft und von einem fremden Spediteur abgeholt. Der Fremdspediteur unterzeichnet nur einen von uns angefertigten Frachtbrief. Warenwert unter 1000 €. Eine Ausfuhranmeldung wird nicht erstellt.
Wie macht Ihr das?
Viele Grüße
Schorsch
ich habe da noch ein kleines Anliegen was die Ausfuhren in Drittländer angeht. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber hatten wir IMMER Ausfuhren über 1000 €. Dementsprechend erhielten wir nach der Ausfuhr einen Ausgangsvermerk als Nachweis lt. UStG.
Wie führt Ihr den Nachweis bei Ausfuhren unter 1000 €, also ohne Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk? Folgende Beispielfälle habe ich:
1. Ein Paket wird mit privatem Kurierdienst (z. B. GLS) in die Schweiz verbracht - Warenwert wie o. g. genannt unter 1000 €. Eine Ausfuhranmeldung wird nicht erstellt.
2. Eine Palette wird EXW verkauft und von einem fremden Spediteur abgeholt. Der Fremdspediteur unterzeichnet nur einen von uns angefertigten Frachtbrief. Warenwert unter 1000 €. Eine Ausfuhranmeldung wird nicht erstellt.
Wie macht Ihr das?
Viele Grüße
Schorsch