Belohnungsessen

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Belohnungsessen
Moin zusammen.

Für Belohnungsessen gilt ja die 44 EUR Grenze pro Monat.
Wenn mein Chef jetzt seine Belohnungsessen mit Mitarbeitern einzeln abhält (in einem Monat), dann passt das zwar für die einzelnen Mitarbeiter, aber er selber liegt dann über diese Grenze und sein Anteil Essen muss versteuert werden.
Sehe ich das korrekt? Oder gibt es da eine Ausnahme, quasi für den Einladenden von Belohnungsessen?

vg Naohiro.
Hallo,

was hat der AG mit Sachbezugsfreigrenze zu tun?
Der AG ist auch Mitarbeiter (es muss ja nicht gleich der Vorstand sein, sondern ein Abteilungsleiter).
Und das ist ja genau meine Frage: kann ein Vorgesetzter beliebig oft Belohnungsessen "vergeben" und so selber immer "umsonst" essen ohne dass er dieses persönlich oder pauschal versteuern muss.
Lt. Deinem Beitrag (T.Brast) geht das.
Würde mich freuen, wenn ich dazu noch ein wenig mehr Input bekommen könnte.
Danke.
Hallo,

jetzt kommt Licht ins dunkle.

Bei einem Vorgesetzten bzw. Abteilungsleiter sehe ich das so, dass hier der mtl. Wert in Höhe von 44,00 EUR nicht überschritten werden sollte, da aus meiner Sicht da die Lohnsteuerpflicht eintreten würde.
Hallo zusammen,

ja da muss ich tbrast vollkommen recht geben!  Da der AG ja "nur" Abteilungsleiter ist, ist er Angestellter und für ihn gilt, was für alle anderen eben auch gilt.  :o
Dann geht er halt zwei mal für 22,00 EUR essen oder zwanzig mal für 2,20 EUR  ;)
:green2:
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