Hallo liebe Portal-Gemeinde,
nach einer langen und leider auch vergeblichen Recherche im Internet, wende ich mich nun an euch mit der Hoffnung, dass Ihr mir bei der Konzeption meiner privaten Steuererklärung behilflich sein könnt.
Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer in einer Beratungsgesellschaft. Zusätzlich hierzu bin ich auch Gesellschafter (50%iger Anteil) einer GmbH für die ich im Jahr 2018 einige Reisetätigkeiten durchgeführt habe. Mit dieser GmbH existiert kein Arbeitsvertrag, so dass der allgemeingültige § XXX BGB hier zum Tragen kommt. Mit der GmbH ist ebenfalls nicht ausgemacht worden, dass ich mir die Reisekosten von ihr erstatten lassen kann. Dies möchte ich auch nicht. Die GmbH erwirtschaftet erst seit diesem Jahr Gewinne, die ich mir ebenfalls nicht ausschütten lassen möchte.
Nun zu meiner Frage: Nach meinem Verständnis kann ich mir die Reisekosten im Rahmen meiner eigenen Steuererklärung (also im Mantelbogen N) als Werbungskosten geltend machen, oder?
Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Vielen lieben Dank!
nach einer langen und leider auch vergeblichen Recherche im Internet, wende ich mich nun an euch mit der Hoffnung, dass Ihr mir bei der Konzeption meiner privaten Steuererklärung behilflich sein könnt.
Ich bin ein ganz normaler Arbeitnehmer in einer Beratungsgesellschaft. Zusätzlich hierzu bin ich auch Gesellschafter (50%iger Anteil) einer GmbH für die ich im Jahr 2018 einige Reisetätigkeiten durchgeführt habe. Mit dieser GmbH existiert kein Arbeitsvertrag, so dass der allgemeingültige § XXX BGB hier zum Tragen kommt. Mit der GmbH ist ebenfalls nicht ausgemacht worden, dass ich mir die Reisekosten von ihr erstatten lassen kann. Dies möchte ich auch nicht. Die GmbH erwirtschaftet erst seit diesem Jahr Gewinne, die ich mir ebenfalls nicht ausschütten lassen möchte.
Nun zu meiner Frage: Nach meinem Verständnis kann ich mir die Reisekosten im Rahmen meiner eigenen Steuererklärung (also im Mantelbogen N) als Werbungskosten geltend machen, oder?
Bin gespannt auf die Rückmeldungen.
Vielen lieben Dank!