Beteiligung MA an Firmennotebook

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Beteiligung MA an Firmennotebook
Hallo,

folgender Sachverhalt: Ein MA wir mit einem Firmennotebook ausgestattet (Kosten 1240.- netto). Er beteiligt sich daran mit 250.-

Fragen: 1. würdet ihr die 1240 aktivieren und die 250 als Erlös verbuchen oder 990 im Sammelposte aktivieren?
              2. Muss man aus den 250.- Umsatzsteuer ziehen oder nicht (ich tendiere zu nein, Zuschuss von dritter Seite)

Vielen Dank für eure Antworten
Hallo,

ich habe zu solchen Konstellationen nicht so viel Erfahrung. Aber mir würde folgende Konstruktion einfallen.

- Den Laptop voll aktivieren mit 1240 Euro mit Vorsteuer.
- Das Geld des Mitarbeiters würde ich als Kredit passivieren.
- Den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Laptops durch den MItarbeiter für private Zwecke würde ich als Kredittilgung betrachten.

Wie würden das die anderen Forenteilnehmer machen bzw. was haltet ihr von diesen Vorschlag?

Gruß Reaper
Hm soweit ich weiß ist keine Geldwerter Vorteil bei Privatbenutzung zu entrichten bei Computern.


Imho entweder voll aktivieren und Geld ist eine Betriebseinnahme oder Geminderte AK und Zuzahlung erfolgsneutral behandeln.

Bleibt für mich nur noch die Frage offen ob der Betrag Brutto ist, oder einfach netto ohne UST. Darauf weiß ich leider keine
so richtige Antwort. (Gustav kann vielleicht etwas dazu sagen ?   :wink1:  )

Gruß


Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Habe auch gedacht, dass Gustav was zur Umsatzsteuer weiß.

Ich werde es aber auf jeden Fall so machen wie du , Maik, es machen würdest. Eben voll aktivieren und die 250 als BE.
Hallo alleseits,

ich wollte neulich schon etwas schreiben, aber irgendwie bin ich wieder davon abgekommen, dann vergessen... Wie das halt so ist. Sorry   :oops:

Wofür werden die 250 Euro denn nun konkret gezahlt? Das konnte ich noch nicht so sicher herauslesen. Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Die Firma wollte ein Notebook anschaffen, das eine bestimmte Grundausstattung enthält. Der MA konnte optional weitere Features dazubuchen, muss diese dann aber auch bezahlen. In diesem Fall würde ich einen nichtsteuerbaren Zuschuss sehen, d.h. die 250 Euro enthalten keine USt. Aktivierung also AK ./. Zuschuss. Keine weitere direkte Erfolgsauswirkung.

oder

2.) Die 250 Euro gelten die Privatnutzung durch den MA über die Nutzungsdauer des Notebooks ab. Dann erbringt der AG gegenüber dem MA mE eine Leistung "Gestattung private Notebooknutzung". In diesem Fall müssen die 250 Euro als Anzahlung umsatzversteuert werden. Aus Vereinfachungsgründen würde ich die Sache auch sofort ohne Abgrenzung voll in den Erfolg nehmen. Aktivierung mit vollen AK.

Einen Kredit würde ich nicht sehen, denn den müsste der AG ja irgendwie wieder in Form eines Geldbetrages zurückzahlen. Vielmehr gleichen sich Vorauszahlung des MA und Gegenleistung des AG durch Gestattung der Privatnutzung im Laufe der Zeit aus.

Viele Grüße
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 08.08.2011 07:05:25
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