BILRUG

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BILRUG, Sonstige Erträge
Guten Abend zusammen,

Wir müssen unsere GuV, was nach Gesamtkostenverfahren erstellt wird, nach BILRUG umstellen.
Laut neuem Gesetz "verschwinden" die sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen in den Anhang.
Wie soll man das verstehen? Die Konten werden nicht mehr bebucht, oder man verschiebt sie an eine andere Stelle (wenn ja, wohin?), oder was muss man machen?

Vielen Dank im Voraus!
Moin,

meines Wissens nach betrifft das nur die Erläuterungspflicht der periondenfremden und aussergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge. Diese sind gemäß § 285 Nr. 31 HGB im Anhang zu machen.

Eventuell bekommt man Probleme bei der eBilanz dann müssen eben andere Konten angesprochen werden.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo,

die sonstigen betrieblichen Erträge verschwinden nicht komplett! Nur bestimmte bisher als s.b. Erträge behandelte Positionen, wie z.B. Erträge aus Vermietung oder Kantinenbewirtschaftung, sollen jetzt mit in den Umsatzerlösen geführt werden.

Wie Messerblock schon richtig gesagt hat, betrifft es ansonsten nur die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Das außerordentliche Ergebnis soll aus der G+V verschwinden und im Anhang dafür erläuternde Angaben gemacht werden. Du buchst das also je nach Geschäftsvorfall z.B. unter s.b. Aufwendungen und erläuterst dann im Anhang, dass in dieser Position außerordentliche Geschäftsvorfälle enthalten sind, die nicht das gewöhnliche Geschäft betreffen.

Mehr zum Thema BiLRUG findest Du in diesem Beitrag >>

Gruß, Buchi
Danke schön für Eure tollen Antworten!
Jetzt habe ich es endlich verstanden :klatschen:
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