Deutsche USt in den USA vermeiden

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Deutsche USt in den USA vermeiden, Rechnungstellung soll umgangen werden und damit die deutsche UST
Hallo,
für einen Mitarbeiter aus den USA, der für 3 Jahre nach Deutschland entsandt wurde, belasten wir Mietkosten, Sprachkurs und Reisekosten an den Arbeitgeber in die USA weiter. Bis dato haben wir dafür eine RE mit deutscher UST ausgestellt. Wir erhalten eine RE aus den USA über die Höhe des Gehalts. Nun haben wir die Anfrage aus den USA erhalten, denen lediglich die Beträge für Meite, Sprachkurs und Reisekosten zu nennen, damit sie diesen Betrag von dem Gehalt abziehen können und somit Gehalt abzgl. angefallene Kosten in Deutschland weiterberechnen. Damit vermeiden sie die deutsche USt. Verständlich, aber ist das auch okay?
Vielen Dank für die Antworten!
2.
Zitat
Bis dato haben wir dafür eine RE mit deutscher UST ausgestellt

Welche Leistung haben sie denn erbracht, dass sie eine Rechnung mit der Umsatzsteuer ausgestellt haben?  Sie haben nur vom amerikanischen Unternehmen den Auslagenersatz bekommen. Da dürfte gar keine Umsatzsteuer anfallen.
Bearbeitet: Macaslaut - 29.08.2016 18:54:57
Wir, deutsches Unternehmen, haben Rechnungen für Strom, Miete erhalten. Diese belasten wir an die USA weiter, mit USt, da Ort dieser sonst Leistung in D ist. Handeln wir hier vllt schon falsch?
Noch mal zur Verständigung:

Das Unternehmen hat die Wohnung für den MA gemietet und bekommt die Rechnungen, die auf dessen Name ausgestellt sind.  Alle anderen Rechnungen ( Sprachkurse, Reisekosten, Strom etc.) werden auch an das Unternehmen ausgestellt. Alle diese Kosten werden 1:1 vom Unternehmen in Deutschland weiter an USA weiterberechnet. Das Unternehmen ist entweder eine Niederlassung oder ein Tochterunternehmen der Firma aus USA. Der Mitarbeiter bekommt den Lohn vom Unternehmen aus USA. Dieser Lohn wird nur vom Unternehmen in Deutschland weiter an den Mitarbeiter überwiesen.  Ist das korrekt?  Wenn ja, dann in diesem Fall:

Zitat
da Ort dieser sonst Leistung in D ist.

Bei dieser Leistung  ist der Leistende -der Vermieter und der Leistungsempfänger- das deutsche Unternehmen. Das deutsche Unternehmen vermietet doch keine Wohnung an das USA-Unternehmen und ist auch kein Stromanbieter. Bei der Weiterberechnung von Kosten handelt es sich um Reverse-Charge, das in Deutschland nicht steuerbar ist.


Zitat
Damit vermeiden sie die deutsche USt. Verständlich

Nein, nicht verständlich. Womit soll hier die deutsche UST. vermieden werden? Das deutsche Unternehmen wird doch weiterhin die Kosten weiterberechnen.
Vielen Dank, sehr hilfreich. Ich bin in den Anfängen des Steuerthemas und habe mich wohl dadurch beirren lassen, dass wir, wenn wir im Namen unserer EU- Schwestergesellschaften Hotels anmieten und dann tatsächlich als Hotelier auftreten und diese RE mit USt weiterbelasten. Auch diese Vorgehensweise verwunderte mich, wurde uns aber von einem Steuerberater geraten.
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