Aber leider habe ich es noch nicht ganz verstanden.
Bisheriger Kenntnisstand: AG schafft ein Fahrrad im Wert von ca. 2100€ an und stellt es dem AN zur Verfügung. AN nutzt dies, ihm/ihr wird aber ein geldwerter Vorteil von 1% (21€) berechnet.
Welche Kosten entstehen nun tatsächlich? Unternehmen: Kaufpreis 1.763,87€ (2.099 - MwSt)
Wie funktioniert das mit dem Leasing des Fahrrads? Und welche Kosten muss der AN dabei tragen? (man gehe vom klassischen und auf vielen Seiten verwendetem Beispiel aus: AN 3.000e brutto, StK 1, 0,5 Kind)
Und eine der wichtigsten Fragen: Warum sollte das ein AG überhaupt machen?
Hallo, das funktioniert genauso wie bei einem Dienstwagen. Im Grunde so wie du es schon beschrieben hast: Du nimmst den Bruttolistenpreis und musst ein Prozent davon als geldwerten Vorteil anrechnen. Das funktioniert auch beim Leasing so. Ich glaube, das hat man einfach eingeführt, um Fahrrad und Auto gleichzustellen. Ob sich das für AN und AG lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Darauf weist der Beitrag ja auch hin. Gruß Homer
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