Differenzbesteuerung §25a bei InzahlungGABE eines PKW

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Differenzbesteuerung §25a bei InzahlungGABE eines PKW, Differenzbesteuerung §25a bei InzahlungGABE eines PKW verbuchen
Hallo Forum,

wir sind ein Forschungs- und Entwicklungszentrum der Automobilindustrie und kaufen neue Test - / Benchmarkfahrzeuge von Mitbewerbern (UV).
Natürlich vorsteuerabzugsberechtigt.

Nun wollen wir dies wieder tun und eines dieser Fahrzeuge gebraucht für 27.000,- € in Zahlung geben. Der Inzahlungnehmer (BMW Händler) verweist auf §25a Differenzbesteuerung in seinem Angebot, ein Ausweis der Inzahlungnahme auf der Rechnung für das neue Fahrzeug ist nicht gegeben.

Ich will dem Händler für den Verkauf (Inzahlunggabe) nun eine Rechnung schreiben und bin mir nicht klar wie und ob ich dabei VSt ausweisen muss.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
Hallo,

also wenn ihr euer Fahrzeug verkauft und ihr seid normal USt pflichtig, dann muss auf euren Verkauf (meines Erachtens nach) auch USt drauf.

Für Anwendung des Händlers auf die Differenzbesteuerung gilt folgendes:

Die wichtigste Voraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist der Erwerb ohne Umsatzsteuer. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Gegenstände erworben werden von

• einem Nichtunternehmer (Privatperson)
• einem Unternehmer, bei dem die Lieferung unter eine Steuerbefreiung fällt
(z.B. beim Arzt nach  § 4 Nr. 28a UStG )
• von einem Kleinunternehmer im Sinne des  § 19 Abs. 1 UStG
• von einem Unternehmer, der den Gegenstand nicht aus dem Unternehmen, sondern aus dem Privatbereich verkauft (z.B. der zu 100 % privat genutzte Pkw)
• von einem anderen Wiederverkäufer, der seinerseits die Differenzbesteuerung angewendet hat


Was jetzt der Verkauf von eurem Fahrzeug alt mit Umsatzsteuer, mit dem Kauf von Fahrzeug neu, Differenzbesteuert direkt zu tun hat, erschließt sich mir nicht, bzw. warum das so nicht möglich sein soll.

schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 22.10.2015 14:47:39
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
"also wenn ihr euer Fahrzeug verkauft und ihr seid normal USt pflichtig, dann muss auf euren Verkauf (meines Erachtens nach) auch USt drauf. "

sehe ich auch so, danke für die zweite Meinung.

Händler und ich sind uns einig, dass beide Transaktionen mit Steuerausweis zu laufen haben.  :idea:

herzliche Grüße
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