Differenzbesteuerung im Second Hand Laden

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Differenzbesteuerung im Second Hand Laden, Ein Problem mit der Ausstellung von Rechnungen
Hallo,

ich habe eine Frage zu der Situation, wenn man ein Second-Hand Besitzer ist und kein Kleinunternehmer ist. Angenommen man kauft Klamotten oder Möbel auf einem Flohmarkt von Leuten die einem keine Rechnung ausstellen und verkauft diese wieder. In diesem Fall kann man doch die Differenzbesteuerung benutzen und den nur den Gewinn mit 19% besteuern.

Wie sieht es nun aus, wenn man ein Regal für 100 Euro einkauft (ohne Rechnung) und für 120 Euro an jemanden verkauft, der dafür eine Rechnung haben möchte? Indiesem Fall würde man ja mehr besteuern als nur die 20€ Gewinn (man besteuert ja so die gesamten 120€). Gibt es hierfür eine Lösung? Oder darf man in diesem Fall einfach keine Rechnung ausschreiben?

Hier ist meine Rechnung anhand des obigen Beispiels:
Im Laden war der Artikel mit 120€ ausgepreist, so dass auf der Rechnung stehen würde 100.84€ für Regal plus 19.16€ Mehrwertsteuer. In diesem Fall müsste man tatsächlich 19.16 € an das Finanzamt bezahlen und die Differenzbesteuerung funktioniert dafür nicht.
Normalerweise hätte man ja beim Einkauf die Mehrwertsteuer von den 100€  zurückbekommen, wenn man eine Rechnung erhalten hätte (und nicht auf dem Flohmarkt eingekauft hätte) - das wären hier 15,96€ - und somit würde man insgesamt dem Finanzamt 19.16 - 15.96 = 3.19€ Steuer bezahlen.
Dies wäre ja der gleiche Betrag wie bei der Differenzbesteuerung, da man bei Verkauf 20€ Gewinn gemacht hat und davon die MwSt 3.19€ beträgt.
In der obigen Situation kommt es zu dem abstrusen Steuern in höhe von 19.16€ statt 3.19€ - wie löst man das?

Viele Grüße,
Adam
Hallo,

wir stellen auf unseren Rechnungen in solchen Fällen immer zwei Posten da. Einen mit USt und einen ohne.

Wenn euer Kunde einen USt Ausweis benötigt, dann sieht er es ja eh für wieviel du ihn eingekauft hast. leider bin ich mir in diesem Gebiet auch nicht ganz sicher.

Gruß Reaper
Bearbeitet: Reaper-RWP - 02.04.2013 08:00:50
Hallo,

Logischerweise hast du kein VSt-Abzug!

Es gibt zwei Möglichkeiten.


1.  Verkauf nach Differnzbesteuerung §25a UStG (wie oben richtig geschrieben, nur auf den Gewinn ist die Umsatzsteuer abzuführen)
- Es darf niemals die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Sonst bist du sofort im §14c(2) UStG unrichtiger Steuerausweis. Resultat wäre, du schuldest die Steuer zweimal.
- immer zum vollen Steuersatz

2. Verkauf ohne Differnzbesteuerung (der gesamte Betrag wird der Umsatzsteuer unterworfen)
Es darf eine Rechnung mit USt geschrieben werde.

Ob die Differnzbesteuerrung angewendet wird oder nicht entscheidet der Unternehmer.

Verkaufts du an eine Privatperson, solltest du immer die Differnzbesteuerrung wählen außer der Artikel würde dem ermäßigten Steuersatz zuzuordenen sein.

Beispiel: Wertvolles Buch wird von privat angekauft  
Einkauf 5.000€
Verkauf 10.000€

1. per Differenzbesteuerung würden 5000€ (10.000€ - 5.000€) besteuert werden. Damit (5.000 - 19%= 4.050 €) 950,€ an das FA abzuführen, weil zwingend 19% angewendet werden muss.
Gewinn = 4.050€

2. Bei Verzicht wären auf 10.000€  7% (Anlage 2) 700€ abzuführen.
Gewinn = 4.300€

Wird an ein Unternehmer verkauft, würde es immer sinnvoll sein auf die Differnzbesteuerung zu verzichten.

Grüße
Bearbeitet: gws - 02.04.2013 13:49:18
Hallo GWS,

vielen Dank für deine guten Ausführungen, dass die USt nicht ausgewiesen werden darf, habe ich leider nicht gewusst.

Kannst du mir bitte ncoh eine Quelle geben, dass die USt nicht ausgewiesen werden darf?

Gruß Reaper
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