Doppelbesteuerung

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[ geschlossen ] Doppelbesteuerung
Hallo an alle,

ich bin neu in diesem Forum und lege gleich ein kompliziertes Thema auf, naja für mich jedenfalls und hoffe hier Hilfe zu finden.
Folgender Fall: Ein Musiker (unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland) wird von einer in Deutschland ansässigen Konzertagentur für einen bzw. mehrere Auftritte in Österreich und in der Schweiz gebucht wird.
Zunächst für mich zum Verständnis/ Bestätigung der Rechnungsstellung.
Der Musiker stellt seine Rechnung an die Konzertagentur ohne USt, weil:
1. gem § 3a (2) Nr.3 a) der Ort der sonstigen Leistung im europ. Ausland und Drittland liegt, Richtig?
2. auf der Rechnung muss dann zusätzlich vermerkt sein, steuerfrei gem. § 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a für Österreich und gem § 4 Nr. 1a in Verbindung mit §6 für die Schweiz, Richtig ?
Nun zum eigentlich komplizierterem Thema.
Der Konzertveranstalter überweist nicht die volle Gage, weil er in Österreich bzw. Schweiz für den Musiker örtliche Einkommensteuer zahlt. Der Musiker erhält eine entsprechende Bescheinigung für den Steuerabzug. Der Einkommensteuersatz Österreich/ Schweiz ist in der Regel richtig hoch ( 28-30% ).
Der angewendete deutsche Steuersatz entsprechend dem Einkommen des Musikers liegt bei 20-25%.
Die unfreiwillig gezahlte Österr./ Schweizer Steuer wurde dann bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage AUS aufgeführt und die vom Österr./ Schweizer Finanzamt Bestätigung beigelegt.
Trotz einem Schreibens an das deutsche Finanzamt, die bereits zu hoch verauslagte Steuer zu berücksichtigen wurde ignoriert. Auch ein Anruf beim sachbearbeitenden Finanzbeamtes war erfolglos.
In diesem Jahr beträgt die einbehaltene Steuer einen 4stelligen Bereich. Was kann ich tun, um hier nicht wieder benachteiligt zu werden. Kann man sich nicht generell vom Abzug ausländischer Steuer befreien lassen ?  

Vielen Dank
für Eure Aufmerksamkeit

LG
Nele 007
Hi Nele ;)

Ich habe eine Zwischenfrage, ist es nicht unerheblich, wo die Leistungserstellung stattfindet, wenn doch beide UN in D ansässig sind?

LG,
Neele
Moin Neele,
was meinst damit:

...ist es nicht unerheblich, wo die Leistungserstellung stattfindet...,

Meiner Meinung nach ist schon wichtig, wo der Leistungsort ist. Daraus ergibt sich, ob mit oder ohne USt und aus welchem Grund. Und dem zweiten Punkt, der Abzug der Auslandssteuer für deutsche UN, die vor Ort beschränkt steuerpflichtig sind.

LG
Nele 007
Entschuldige Nele,

ich hatte einen massiven Denkfehler  :oops:
Daher kann ich leider nicht beim 2. Teil deiner Frage helfen.

Ich hoffe hier findet sich noch jemand!

Aber vllt. hilft § 34c EStG >>> ?
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