Dringende Hilfe bei minijob

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Dringende Hilfe bei minijob
Hallo!
ich habe mal eine Frage zu Minijobbern. Wir hatten eine Steuerprüfung und unser Prüfer bemängelt, dass die 400,00 Euro Kräfte alle über die Grenze von 400 liegen, weil er die Einmalzahlungen von dem zusätzlichen Urlaubsgeld zusammenrechnet und auf die Beschäftigungsmonate teilt.
Beispiel:
Wenn ein Mitarbeiter von Jannuar bis Juni 400 Euro bekommt und im Juli 350 Lohn + 50 Euro zusätzliches Urlaubsgeld, teilt der Prüfer die 50,00 Euro durch 7 Beschäftigungsmonate (Januar bis Juli), also 7,14 Euro und nimmt den Betrag und setzt diesen auf die 400,00 Euro und kommt somit auf monatlich 407,14 Euro . Jetzt wäre der Mitarbeiter Steuer- und Sozialversicherungspflichtig und die ganzen Aushilfen kaputt.

Bei der Sozialversicherung ist es doch anders die nehmen die vollen Beschäftigungsmonate zB. 12 Monate und teilen den Verdienst dadurch, wenn mann nicht über 4800,00 im Jahr ist, ist das in Ordnung auch wenn Einmalzahlungen enthalten sind.

Ist das so richtig? Hat jemand Ahnung davon und kann mir weiterhelfen?

Danke
Hallo bibi,

ich glaube ich habe hier einen passenden Link von der IKK gefunden:
Einmalzahlungen & Berechnungen


Auf dieser Seite sind mehrere Berechnungsbeispiele für Einmalzahlungen enthalten, u.A. auch für Urlaubsgeld.

Hilft dir diese Seite weiter?

Liebe Grüße,

Neele
Hallo bibi!!

In unserer Kanzlei haben wir auch mehrere Prüfungen gehabt aber sowas höre ich zum 1. mal.

Wenn ich immerwieder das Gesetz lese, welche seit dem April 2003 in Kraft getreten ist, verstehe ich nicht warum der Prüfer dieses Urlaubsgeld erstmal durchteilt und nochmal raufsetzt usw...?  Der Arbeitgeber übernimmt doch % 2 Pauschalsteuer-Kosten für € 400.

Das kann mann mit € 20.- auch durchteilen und viele mathematische Übungen machen oder? € 2,86 für jeden Monat mehr . 402,86 euro liegt über die Grenze. Auch SV+Steuer- pflichtig...

Es sei denn : Die Arbeitnehmer haben in dem Monat mehrere Geringfügige Jobs  ausgeübt. Deswegen es ist immer ein MUSS: ! von Arbeitnehmern eine Bescheinigung unterschreiben lassen, dass Sie keine weitere Beschäftigungen ausüben. Sonst muss der Arbeitgeber gesamte Kosten übernehmen. Es wird dir bestimmt weiterhelfen, wenn du den Prüfungsbericht in der Hand hast.

Weitere Informationen bei der Minijobzentrale :

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10874 ... 6bodyText4

P.S. : Kannst du uns auch über den Sachverhalt berichten ?. Ich persönlich wäre sehr dankbar.....Man lernt doch jeden Tag was neues.:)
Liebe Grüsse

Esin
Hallo!
ersteinmal vielen Dank für Eure Antworten.
Nach Stundenlangen googlen habe ich endlich eine Seite gefunden (www.recht-steuern.freenet.de)
wo sich der Lohnsteuerprüfer drauf stützt. Darin ist die Minderung des Effektiven Gehaltes wie er es uns sagt beschrieben. Wenn es dann so sein sollte, sind unsere ganzen Aushilfen kaputt. Leider hatte ich das nicht gewußt!
Hallo!
einfach mal bei Google eingeben    "Effektive Minderung des Gehalts"
Ich verstehe jetzt.. Ihr habt den Lohn gekürzt und € 50.- Urlaubsgeld raufgeschlagen, obwohl den Arbeitnehmer € 400.- sowieso zustehen würde. Alles wegen diese magischen Lohnart... :)

Hartnäckige/r Prüfer/in, Gesetze...

Es gibt aber eine Positive Seite: Gut das die Prüfung so früh statt gefunden hat. Die Kosten wären bestimmt wesentlich höherer, wenn der Prüfer erst nach Jahren 3 mal geklingelt hätte!:)

Liebe grüsse

esin
Hi!
naja er hat aber 2,5 Jahr bei uns geprüft.

Bei uns sind die Aushilfen Stundenlöhner, also wurde, wenn der Mitarbeiter Urlaub gemacht hat, der Aushilfslohn gekürzt und den Rest hat er Urlaubs- und zusätzliches Urlaubsgeld bekommen. Aber nie über 400,00 Euro.
Mal schauen wie das alles entschieden wird. Unser Steuerberater sagt dass wir ja im Jahr nicht über die 4.800,00 gekommen sind. Und wenn es für die Sozialversicherung richtig ist, muß es auch mit dem Finanzamt in Ordnung sein.
Bei uns ist einfach das Problem, dass wir Aushilfen mit der ZVK abrechnen müssen und das muss einzeln auf der Lohnabrechnung ausgewiesen sein (Urlaubs- und zusätzliches UG). Wenn man ganz normale Aushilfen hat, kann man ja im Arbeitsvertrag reinschreiben, dass mit dem Betrag Urlaubs- und Weihnachgeld abgegolten sind.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Experte Konzernbilanzierung & Financial Reporting (d/m/w)
Die VR Smart Finanz AG zählt zur DZ BANK Gruppe und damit zu den Eckpfeilern des Allfinanzangebotes der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. In Deiner Rolle als Experte:in für Konzernbilanzierung und Financial Reporting bist Du Teil eines Teams, dass die Erstellung der monatlichen Einzel- und Konze... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d) – Debitoren / Kreditoren
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachter­dienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflege­kassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflege­fachlichen Fragen. Wir sind die Spezia­listinnen und Spezialisten für Begut­achtungen der Pflegebe­dürftigkeit, in der ... Mehr Infos >>

Buchhalter:in (m/w/d)
Wir sind seit über 35 Jahren ein in Frankfurt ansässiges Immobilienunternehmen und investieren und verwalten unseren eigenen Immobilienbestand. Wir suchen zum baldigen Eintritt eine:n Buchhalter:in (m/w/d). Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und haben Erfahrung... Mehr Infos >>

Abteilungsleitung (gn*) Controlling – Planung, Berichtswesen und Investitionsmanagement
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Führungsexpertise im Geschäftsbereic... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Haushalt
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verant­wortungs­bewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf fü... Mehr Infos >>

Buchhalter*in (w/m/d)
Das Leibniz-Institut für Virologie (LIV) ist eine selbst­ständige Forschungs­einrichtung für biomedizinische Grundlagen­forschung und nimmt als Stiftung bürger­lichen Rechts und Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft national und inter­national eine Spitzen­stellung ein. Das LIV ist auf dem Fo... Mehr Infos >>

WEG-Buchhalter (m/w/d)
Für unseren Kunden, ansässig im Großraum Stuttgart, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen WEG-Buchhalter (m/w/d). Unser Kunde deckt alle Leistungen rund um die Immobilie ab. Dabei zeichnet er sich mit einer lang­jährigen Firmen­geschichte und als Familienunternehmen mit flachen H... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>