Kurzzusammenfassung des Themas:
Wie Bargeld-Wareneinkauf bei Ebay nachweisen
um diesen Bar-Wareneinkauf als Betriebsausgabe
anzusetzen ?
die eingekaufte Ware ist von privat und gebraucht,
es gilt die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Ware wurde abgeholt und vor Ort bar bezahlt
der Fall betrifft die Erstelltung mit Hilfe einer
Einnahmen Überschuss-Rechnung für eine
Personengesellschaft, Ist-Besteuerung
Angenommen: der Wiederverkäufer hat nur die Ebay Daten aufgezeichnet, sich aber seine Barzahlung an den Verkäufer nicht quittieren lassen
*****
Hallo, diese Frage betrifft das Thema Steuerrecht:
Mal angenommen man kauft über Jahre in Ebay gebrauchte Ware von privat zum Zwecke des gewerblichen Verkaufes in Ebay und holt diese selbst jeweils immer ab und bezahlt bar vor Ort.
Könnte jetzt ein Steuerprüfer hergehen und
im Zuge einer Prüfung bei einer Einkommen-Überschuss-Rechnung unterstellen, man hätte beim Abholen stark runterhandeln können, bzw. die Ware gar nicht abgeholt und somit hohe Abschläge bzw. eine Regelbesteuerung auf den vollen Verkaufspreis vornehmen ? (Wegfall der Differenzbesteuerung) und dadurch dem Steuerzahler auch mehr Gewinn unterstellen und somit horrende Einkommensteuernachzahlungen generieren ?
Könnte ein Steuerprüfer vor einem Finanzgericht seine Behauptung halten, wenn der Steuerzahler für jeden Ebay-Kauf umfangreiche Ebay-Daten des Einkaufes vorlegen könnte ?
wie für jeden Einkauf die :
Verkäuferdaten:
Name, Str. Ort, Telefon, Email
Ebay-Daten:
Auktions-Nr, Accountname des Verkäufers, Auktions-Datum
Daten der Ware selbst:
Verkaufspreis, umfangreiche Daten der Ware selbst
reichen diese Daten für den Nachweis des Wareneinkaufes aus ?
wie ist die Rechtslage ?
Wie Bargeld-Wareneinkauf bei Ebay nachweisen
um diesen Bar-Wareneinkauf als Betriebsausgabe
anzusetzen ?
die eingekaufte Ware ist von privat und gebraucht,
es gilt die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Ware wurde abgeholt und vor Ort bar bezahlt
der Fall betrifft die Erstelltung mit Hilfe einer
Einnahmen Überschuss-Rechnung für eine
Personengesellschaft, Ist-Besteuerung
Angenommen: der Wiederverkäufer hat nur die Ebay Daten aufgezeichnet, sich aber seine Barzahlung an den Verkäufer nicht quittieren lassen
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Hallo, diese Frage betrifft das Thema Steuerrecht:
Mal angenommen man kauft über Jahre in Ebay gebrauchte Ware von privat zum Zwecke des gewerblichen Verkaufes in Ebay und holt diese selbst jeweils immer ab und bezahlt bar vor Ort.
Könnte jetzt ein Steuerprüfer hergehen und
im Zuge einer Prüfung bei einer Einkommen-Überschuss-Rechnung unterstellen, man hätte beim Abholen stark runterhandeln können, bzw. die Ware gar nicht abgeholt und somit hohe Abschläge bzw. eine Regelbesteuerung auf den vollen Verkaufspreis vornehmen ? (Wegfall der Differenzbesteuerung) und dadurch dem Steuerzahler auch mehr Gewinn unterstellen und somit horrende Einkommensteuernachzahlungen generieren ?
Könnte ein Steuerprüfer vor einem Finanzgericht seine Behauptung halten, wenn der Steuerzahler für jeden Ebay-Kauf umfangreiche Ebay-Daten des Einkaufes vorlegen könnte ?
wie für jeden Einkauf die :
Verkäuferdaten:
Name, Str. Ort, Telefon, Email
Ebay-Daten:
Auktions-Nr, Accountname des Verkäufers, Auktions-Datum
Daten der Ware selbst:
Verkaufspreis, umfangreiche Daten der Ware selbst
reichen diese Daten für den Nachweis des Wareneinkaufes aus ?
wie ist die Rechtslage ?