Ein im Geschäftsführungsvertrag zugesicherter Firmen-PKW wird nicht genutzt/gekauft

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Ein im Geschäftsführungsvertrag zugesicherter Firmen-PKW wird nicht genutzt/gekauft, Gibt es hier ein steuerliches Problem in Richtigung verdeckter Einlage?
Hallo,

wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer (100% Anteile) in seinem Anstellungsvertrag einen Firmen-PKW zugesichert bekommt und er diesen nicht anschafft, kann das Finanzamt daraus eine verdeckte Einlage herleiten?

Der GF würde ja streng ausgelegt auf ein Teil seiner Bezüge zugunsten der Gesellschaft verzichten. Das würde evtl. für eine verdeckte Einlage sprechen. Ich weiß aber nicht wie das Finanzamt das sieht.  

Wäre ja blöd, wenn der GF auf den Firmen-PKW verzichtet, den eigentlichen Vorteil daraus aber als Lohn trotzdem versteuerrn und als Einlage behandeln müsste.

Gruß, Buchi
Moin,

hat hier keine eine Idee?
Hallo Buchi,

vielleicht solltest du erstmal das hier lesen FG München.

Die Frage bei dir ist ja nun, ob die Zusicherung des Fahrzeugs als Bestandteil des Gehaltes zu bewerten ist oder nicht. Ich persönlich würde das bejahen, bin mir aber unsicher. Das hängt wahrscheinlich auch von der Ausgestaltung des Vertrages ab.
Überträgt man die Auffassung des FG auf deinen Fall, dürfte der GF auch später keinen Dienstwagen mehr erhalten, da das FA davon ausgehen wird, dass die Gehaltsvereinbarung zwischen GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer „nicht ernsthaft gewollt und durchgeführt“ worden ist. Die Gehaltszahlungen würde dann nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt, sondern es wird eine steuerlich ungünstige verdeckte Gewinnausschüttung angenommen.

Verzichtet dein Geschäftsführer ab sofort - das heißt nicht rückwirkend - auf einen Teil seines Gehaltes (hier die Nutzung des PKW), ist dies steuerlich neutral. Es entstehen dafür keine Lohnsteuer, keine Arbeitseinkünfte und die GmbH kann auch keinen Aufwand verbuchen. Im Umkehrschluss bedeutet das m.E. aber auch, das man daraus keine Einlage konstruieren kann.
Der Verzicht sollte natürlich schriftlich fixiert werden, da bei der Beurteilung solcher Verträge immer ein Fremdvergleich herangezogen wird. Und es ist ja eher untypisch, dass Geschäftsführer keinen Firmenwagen zur Verfügung haben.

Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, Quellen die das untermauern, habe ich leider nicht parat.

MfG

aza
Hallo Aza,

danke für deine Einschätzung. Das klingt eigentlich soweit logisch.

Da der GF jedoch kaum dauerhaft auf den Firmenwagen verzeichten wird, ist das leider nicht so einfach. Derzeit nimmt er nur Rücksicht auf die finanzielle Lage des Unternehmens. Das kommt m.E. einem Gehaltsverzicht gleich. Ein Gehaltsverzicht wäre unstrittig eine verdeckte Einlage, wenn nicht ein Darlehen daraus gemacht wird.

Aber wie weit würde das FA sowas tolerieren? Über mehrere Jahre wohl kaum, aber sagen wir mal bis zu 12 Monate? Man könnte ja sagen der GF konnte sich nicht für einen Fahrzeugtyp entscheiden oder er hat es einfach nicht geschafft die Kiste zu bestellen, weil zu viel Arbeit war  :green2:  

Der og. Fall (link) trifft eigentlich auch nicht zu, da dort ja zum Jahresende tatasächlich das Gehalt gezahlt wurde, so dass hier eine nachträgliche Anpassung zur Gewinnabschöpfung unterstellt wird.  Das würde beim Firmen-PKW ja kaum möglich sein. Eine vGA würde hier also nicht zutreffen, bestenfalls ein verdeckte Einlage.

Naja egal, mal abwarten, was der Prüfer denkt, wenn er mal vorbeikommt.  :read:

So dann erstmal ein schönes WE an alle  :wink1:

Gruß, Buchi
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