Einkommenssteuer aus Verpachtung, Steuererklärung

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Einkommenssteuer aus Verpachtung, Steuererklärung, Gibt es sowas wie aus Biiligkeitsgründen Einkommen nicht erwähnenswert?
hallo zusammen, ich habe eine Frage.  :)

Ich kenne ein Geschwisterpaar, dass je zu Hälfte mehrere Grundstücke besitzt. Ein Grundstück wird an einen Bauern verpachtet. Er wird dafür nur 80 Euro im Jahr bezahlen. Die Schwester überlässt dem Bruder ihre Hälfte der Einnahmen (40 Euro), weil er sich organisatorisch und sonst um alle gemeinsamen Grundstücke kümmert. Sind jetzt trotzdem die 80 Euro gesamt/geteilt grundsätzlich in der Einkommenssteuererklärung anzugeben, oder sagt das Finanzamt, das eine Angabe (+Gegenüberstellung der Kosten) nicht im Verhältnis stehen würde (also der ganze Aufwand für das bisschen Einkommensteuer, wenn überhaupt).

Danke  :)
PS: ich mache gerade eine Fortbildung zur Finanzbuchhalterin und  kann die Frage nicht beantworten.  :oops:
Hi,
für das Finanzamt kommt es auf die gesamten Einkünfte der jeweiligen Einzelperson an.

Für das Grundstück wird das Finanzamt unter einer Steuernummer der Geschwister GbR eine einheitliche und gesonderte Feststellung machen. Der Gewinn oder Verlust wird dann dem Finanzamt für die Einkommensteuerveranlagung mitgeteilt.
Einnahmeüberschussrechnung: Einnahme 80 EUR - Grundstücksaufwendungen = Überschuss [80-0=80]
In deinem Sachverhalt bekommen beide 40 EUR zugeschrieben, um die sich Ihre Einkünfte erhöhen. Das die Schwester ihrem Bruder die 40 EUR schenkt ist unerheblich, sofern das nicht vertraglich festgehalten ist. Ansonsten muss der Bruder 80 EUR versteuern.

Aber 80 EUR sind nur die Einnahmen.
Was ist mit den Grundstücksaufwendungen, wie z.B. Grundsteuer, Beiträge zum Bodenverband, etc.?
Wie viel bleibt von den 80 EUR als Überschuss übrig?
Sofern mit einem ständigen Minus zu rechnen ist, kann es sein, das die Finanzverwaltung von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgeht und die Verluste nicht anerkennt.

MfG
Hi Stefan,

danke dir für deine Mühe.

Allerdings muss ich noch dazu sagen: dieses Grundstück ist das einzige, welches verpachtet/vermietet wird. Sie verpachten also von Privat ein kleines Grundstück an einen Landwirt.
Von Gewinnerzielungsabsicht in dem Sinne kann nicht die Rede sein. Das unbebaute Grundstück wird bewirtschaftet und das ist gut so.

Hab ich das dann so richtig verstanden?
:
Also muss ich dazu raten, die 40 Euro jeweils anzugeben?
Und dann noch die Grundsteuer abziehen als Werbungskosten... ....
Alle anderen Kosten könnten irrelevant sein, wegen der nicht Gewinnerzielungsabsicht?
Hm :denk:
Bearbeitet: SophieL. - 08.03.2015 18:38:47
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