Einkünfte richtig versteuern

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Einkünfte richtig versteuern
Hallo, kann mir jemand helfen. Wenn man zum Beispiel in Deutschland Monaten bis Juli 16 gelebt hat, und ab August nach Frankreich umzieht. Man muss dann praktisch in Deutschland die Einkünfte für 7 Monaten und die Einkünfte von Frankreich versteuern? Muss man das wegen Progressionsvorbehalt auf jeden Fall eingeben? Oder wie sieht es aus?
Danke schön
Gruß
etna
Hallo Etna,

um Deine Frage zu beantworten, bräuchte man mehr Informationen. Wo wurde vor und nach dem Umzug gearbeitet und welche Art von Einkünften wurde bezogen?

Die Person ist bis zum Umzug in Deutschland, danach in Frankreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Arbeitet sie bis Juli in Deutschland und danach in Frankreich, ist m.E. kein Raum für die Anwendung des Progressionsvorbehalts.

Gruß
Gustav
Zitat
gustav schreibt:
, ist m.E. kein Raum für die Anwendung des Progressionsvorbehalts.

Hallo Gustav,
was heißt denn das?

Also in Deutschland gabs Gewerbe und ab August in Frankreich diese Gewerbe läuft weiter. Muss man danach die gewerbliche Einkünfte in der Einkommensteuer eintragen?

Danke schön
Bearbeitet: etna - 20.06.2016 10:54:46
Wenn ich Dich richtig verstehe, wird die gleiche gewerbliche Tätigkeit ab August von Frankreich aus ausgeübt. In diesem Fall unterliegen diese Einkünfte in Deutschland weder der unbeschränkten noch der beschränkten Steuerpflicht. Also würde ich die Einkünfte ab August nicht in der deutschen Steuererklärung angeben. Sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
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